Kusel Zur Sache: Arbeitgeber halten nichts von einer Änderung

Bei den befragten Arbeitgebern findet der Vorschlag – wenig überraschend – kaum Anklang. Einige hielten die Umsetzung gar für eine „Katastrophe“. Jens-Oliver Ney, Inhaber eines Einkaufsmarktes in Altenglan, vertritt zu diesem Thema einen klaren Standpunkt: „Eine solche Verlängerung wäre meiner Meinung nach eine Katastrophe. Eine Abgabe der Krankmeldung würde ich nach wie vor am Tag der Ausstellung verlangen. Wir müssen ja auch planen können. Das hat auch etwas mit Fairness gegenüber den Kollegen zu tun. Dienstpläne kurzfristig ändern zu müssen, ist immer ein Stück weit unfair den anderen Mitarbeitern gegenüber, die einspringen müssen.“ Dieser Auffassung ist auch Hans Schuler, zweiter Geschäftsführer der Bäckerei Müller in Konken. „Ich halte nichts von einer Fristverlängerung, oder dass sich Arbeitnehmer vielleicht sogar selbst bis zu einer Woche krankschreiben können. Mit Krankenscheinen wird eh schon viel Unfug getrieben und das würde dadurch nur noch schlimmer werden. In meinen Augen sind viele Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohnehin Gefälligkeitskrankenscheine von Hausärzten.“ In diesen Tenor stimmt Heiko Jung, Leiter der Abteilung Administration und Einkauf bei Cellpack in Lauterecken, ein. Er mutmaßt, dass sich durch eine Änderung der derzeit geltenden Norm ein höherer Krankenstand in den Betrieben ergeben würde. „Ich befürchte, dass eine solche Neuregelung missbraucht werden könnte. Ich sehe in diesem Vorschlag wenig Sinn“, sagt Jung. Ulrich Wigand, Geschäftsführer der Firma Minitec in Schönenberg-Kübelberg, ist von dem Vorschlag der Mediziner ebenfalls nicht gerade begeistert. „Von einer solchen Verlängerung halte ich persönlich nichts. Das würde zwar vielleicht im Einzelfall Sinn machen, aber wenn jemand so krank ist, dass er nicht arbeiten kann, dann muss er auch zum Arzt. Wer nicht so schlimm erkrankt ist, dass er zum Arzt muss, der kann im Prinzip auch arbeiten gehen“, so Wigand. „Nur ein bisschen arbeitsunfähig geht nicht – nur ein bisschen schwanger funktioniert ja auch nicht“, fügt Wigand lachend hinzu. Von der Firma Karl Otto Braun in Wolfstein war zu diesem Thema auf Anfrage leider keine Stellungnahme zu bekommen. Auch im Bereich Verwaltung findet der Vorschlag der Ärzte wenig Anklang. „Meiner Meinung nach ist die gesetzliche Regelung, wie sie existiert, schon sehr großzügig, aber auch sinnvoll“, sagt Altenglans Verbandsbürgermeister Roger Schmitt. Laut der aktuellen Regelung können Angestellte und Beamte bekanntlich auch ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zu drei Kalendertage zu Hause bleiben. „Wenn mal jemand Migräne oder beispielsweise eine Magen-Darm-Erkrankung hat, ist der Gang zum Arzt oft auch nur schwer möglich, und da macht die derzeit existierende Regelung ja auch Sinn“, sagt Schmitt weiter. Von einer Fristverlängerung halte er persönlich daher auch nichts. (dbu)

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