Kusel Erbstreit geht in nächste Runde

Im Streit um den Nachlass einer zeitlebens vermögenden Frau hat ein Ehepaar aus Kusel einen weiteren Rückschlag einstecken müssen: Im Gefängnis hat die beiden die Nachricht erreicht, dass das Amtsgericht Kusel ihre Beschwerde gegen die Ablehnung des Erbscheins hat abblitzen lassen.

Umgehend aber hat der Straftäter, der sich als legitimer Erbe seines Opfers betrachtet, Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts geführt und die nächsthöhere Instanz eingeschaltet. Der 67-Jährige steht als Begünstigter im Testament der Frau, aus deren Vermögen er sich zu ihren Lebzeiten mit Hilfe einer Generalvollmacht umfassend bedient hatte. Wie mehrfach berichtet, hatten der 67-Jährige und seine 65 Jahre alte Ehefrau systematisch Senioren um Geld gebracht, dabei allein in den vor gut zwei Jahren vorm Landgericht verhandelten Fällen eine Vertrauensstellung ausgenutzt, um eine gute halbe Million Euro auf die Seite zu schaffen. Seit dem vergangenen Jahr sitzen beide in Haft. Schon während des Ermittlungs- und Strafverfahrens hatte der Mann mit Macht darauf gepocht, dass ihm das Amtsgericht Kusel den Erbschein aushändige. Dies hatte das Gericht zunächst mit Hinweis auf das laufende Verfahren verweigert. Als die Urteile gegen die beiden rechtskräftig geworden waren, hatte der Mann weiter auf das Erbe gedrungen. Vergeblich. Das Amtsgericht hatte abgelehnt. Es war zu einer Beschwerde gekommen, das daraufhin zuständige Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken hatte die Sache zur Entscheidung zurück nach Kusel verwiesen. Dort hat jetzt ein Richter das Ansinnen abgelehnt. Der Mann hat dagegen Beschwerde geführt. Und diese Beschwerde ist nun, wie Kusels Amtsgerichtsdirektor Ralf Nagel mitteilt, ins Leere gelaufen. Jetzt ist eine Kammer des OLG am Zug. Nagels Richterkollege hatte, kurz gefasst, in dem Testament ein sittenwidriges Rechtsgeschäft erkannt, bei dessen Zustandekommen Willens- und Urteilsschwäche der Erblasserin ausgenutzt worden seien. (cha)

x