Kusel Außer Spesen nichts gewesen

Erdesbach. Fast 400 Euro bezahlt und trotzdem keine offene Tür: Rudolf Drees aus Erdesbach hat mit dem Schlüsseldienst „Schlüssel Absicherung & Schlüssel-Notdienst Tag+Nacht Einbruchschutz Remus e.K.“, der bundesweit unter verschiedenen Standorten firmiert, schlechte Erfahrungen gemacht. Doch Ärger mit Schlüsseldiensten gibt es immer wieder.

Drees schildert, da die Tür zum Heizungskeller zugefallen sei und er keinen Schlüssel hatte, habe er den Schlüsseldienst angerufen und einen Termin zur Öffnung der Tür für den folgenden Tag vereinbart. Ein Monteur sei auch pünktlich erschienen. Dieser habe dann aber festgestellt, dass er die Tür nicht öffnen könne. Auch an einer zweiten Tür, welche ins Innere des Raumes führt, habe sich der Monteur vergebens versucht. Nach etwa 40 Minuten habe er gesagt, dass er keine Zeit mehr habe, weil noch andere Kunden warten. Mit ein bis zwei Stunden Montagezeit könne Drees aber die Tür auch selbst öffnen und sich so weitere Kosten sparen. Trotzdem habe der Monteur 359,73 Euro für die bisher geleistete Arbeit verlangt: einen „Fallspezifischen Einsatzwert“ von 159 Euro, Anfahrtskosten von 30 Euro, Arbeitszeit: 88,50 Euro, Bohren und Fräsen 14,90 Euro, Materialverbrauch 9,90 Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer. Drees wollte die Rechnung per EC-Karte bezahlen. Der Mann habe aber gesagt, dass das Kartenlesegerät kaputt sei und er die Rechnung in bar begleichen solle. Er habe Drees sogar zur nächstgelegenen Sparkasse begleitet, damit dieser das Geld abhebt. Nachdem der Erdesbacher dann drei Stunden vergeblich versucht hatte, die Tür selbst zu öffnen, kontaktierte er wieder den Monteur. Dieser habe am nächsten Tag wieder vorbeikommen wollen, was allerdings nicht geschah. Drees fühlt sich nun betrogen und „abgezockt“ und hat dem Schlüsseldienst ein Beschwerdeschreiben geschickt. Die RHEINPFALZ hat bei der Polizei in Kusel und der Verbraucherzentrale in Mainz nachgefragt, ob solche Probleme bekannt sind und wie man sich zur Wehr setzen kann. Bei der Polizei in Kusel sind bis dato jedoch keine Anzeigen gegen einen Schlüsseldienst eingegangen. Bei der Verbraucherzentrale berichtet Christian Gollner, Referent für Verbraucherrecht, dass Probleme mit Schlüsseldiensten bekannt seien. Konkrete Firmen oder Namen seien schwer zu benennen, da diese bei negativen Schlagzeilen einfach den Namen wechseln würden. Hellhörig sollte man aber werden, wenn Schlüsseldienste unter AAA im Telefonbuch auftauchten. Das sei eine beliebte Masche, ganz oben zu stehen und um somit im Notfall als erstes kontaktiert zu werden. Wichtig ist in erster Linie die Vorbeugung. Die Verbraucherzentrale rät, sich möglichst vorher schon gründlich zu informieren und die Nummer eines seriösen Schlossers zu speichern, um im Fall der Fälle diesen kontaktieren zu können. Als Richtpreis für eine Türöffnung in Notdienstzeiten, das heißt außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, gibt die Verbraucherzentrale 100 Euro an. Einen verbindlichen Festpreis sollte man außerdem möglichst immer im Voraus mit dem Schlüsseldienst vereinbaren. Auch weist Gollner drauf hin, dass man keinesfalls in bar bezahlen und sich immer eine genaue Zusammenstellung der Rechnung aushändigen lassen solle. Oft würden nämlich „Spezialzuschläge“ oder „Spezialwerkzeugkosten“ auf die Rechnung gesetzt. Das aber ist laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Februar 2006 unzulässig. Wird wie im geschilderten Fall die geforderte Leistung gar nicht erbracht, so kann man die Zahlung auch verweigern. Sollte der Handwerker Druck ausüben, wenn man die Rechnung nicht (bar) bezahlt, erfüllt das den Tatbestand einer Nötigung und man sollte die Polizei rufen. Hilfreich sei daher immer, einen Zeugen zu haben. Aber auch ohne Zeuge gibt es Möglichkeiten, an sein Recht zu kommen. Zuerst sollte man den Schlüsseldienst umgehend schriftlich kontaktieren und dem Unternehmen die Möglichkeit geben, die überhöhte Rechnung zu belegen und – falls vorhanden – den Schaden zu beheben. Wenn etwas beschädigt wurde, sollte man unbedingt Bilder davon machen. Kommt es zu keiner Einigung, rät die Verbraucherzentrale, unbedingt einen Anwalt einzuschalten, diesen die Erfolgsaussichten vor Gericht bewerten zu lassen und gegebenenfalls zu klagen. Auf Anfrage der RHEINPFALZ wollte sich der Schlüsseldienst übrigens nicht zu den Vorwürfen äußern: Das kläre man nur direkt mit dem Kunden. Doch Rudolf Drees hat noch kein Lebenszeichen vom Schlüsseldienst erhalten. (mala)

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