Kreis Germersheim Wörther Hafenstraße wird vorerst nicht gesperrt

Direkt neben der Hafenstraße befindet sich das Containerterminal.
Direkt neben der Hafenstraße befindet sich das Containerterminal.

Das Verwaltungsgericht Neustadt lehnt den Eilantrag des Landes ab, die Straße durch das Hafengelände zu sperren. Es gebe keine unzumutbare Verkehrslage.

Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit. Das führt das Logistikunternehmen Contargo als Gründe dafür an, die Hafenstraße im Wörther Hafengeländes für den öffentlichen Verkehr sperren lassen zu wollen (wir berichteten). Auf dem Containerterminal sausen große Stapler umher. Gefahren bestünden für Mitarbeiter und Besucher dadurch, dass vor allem Freizeitradler die Straße im Hafen nutzten, ohne auf den Industrieverkehr zu achten, so das Unternehmen. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat einen Eilantrag auf Sperrung der Straße jetzt abgelehnt. Die Begründung: Das Land – als Vermieter der Fläche – habe eine Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht. Die Verkehrssituation sei nicht so unzumutbar, dass die Straße sofort gesperrt werden müsse. Autos fahren vor allem im Zusammenhang mit dem Hafenbetrieb oder als Anliegerverkehr zu Gaststätte und Segelclub. Es bestehe ein „jahrzehntelanges und in diesem Zeitraum in der Quantität gewachsenes Nebeneinander von Radverkehr und Industrieverkehr auf dem Hafengelände“. Das Gericht stimmt der Einschätzung zu, dass nicht bis zu einem Unfall gewartet werden soll. Allerdings müsse man berücksichtigen, dass in den vergangenen 50 Jahren nicht von Unfällen berichtet worden sei. Das Land habe – obwohl auch nach der geänderten Streckenführung des Rhein-Radwegs noch Radler in der Hafenstraße unterwegs waren – keine Gefahrenlage gesehen. Fazit des Gerichts: Man habe letztlich „keine qualifizierte Gefahrenlage aufgezeigt, die eine das allgemeine Risiko deutlich übersteigende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts darstelle und eine sofortige Sperrung der Straße rechtfertigen könnte.“ Die Debatte um die Hafenstraße beschäftigt Stadt, Landkreis und Contargo schon seit Beginn des Jahres. Das 186 Hektar große Gelände am Hafen ist an die Hafenbetriebe Rheinland-Pfalz GmbH, eine 100-prozentige Gesellschaft des Landes Rheinland-Pfalz, verpachtet. Diese wiederum hat seit vielen Jahren eine Teilfläche an Contargo vermietet. Früher führte der Rhein-Radweg durch das Gelände, inzwischen wird er durch die Stadt Wörth geführt und kommt erst nördlich des Landeshafens auf die ursprüngliche Strecke zurück. Im Dezember 2015 vermietete die Hafenbetriebe Rheinland-Pfalz GmbH die durch das Hafengelände führende Straße ab 2016 an Contargo. In dem Vertrag wurde Contargo das Recht eingeräumt, die Straße auf beiden Zufahrtsseiten durch Errichtung von Zäunen und Toren für den öffentlichen Verkehr zu sperren. Diesen Abschnitt der Hafenstraße wollte Contargo ab 10. April 2017 für den öffentlichen Verkehr sperren lassen, woraufhin die Stadt Wörth ein entsprechendes hafenrechtliches Verbot der Sperrung erließ. Dagegen wehrte sich Contargo erfolgreich, laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt, der am 7. Juli veröffentlicht wurde. Allerdings sah das Gericht für Contargo - als Mieter - keine Befugnis, die Straße zu sperren. Das Land, das ja Eigentümer der Straße sei, könne im Zuge seines Hausrechts „grundsätzlich frei darüber entscheiden“, wem der Zutritt zur Straße gestattet und wem er verweigert werde. Dazu benötige es jedoch einen entsprechenden Rechtstitel. Den ersten Schritt hat das Land gemacht: Anfang Juli hat es von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und gegenüber der Stadt Wörth die Duldung der Nutzung der Hafenstraße innerhalb des Hafengeländes widerrufen. Ein Urteil steht noch aus. „Höchst zufrieden“ mit der Ablehnung des Eilantrags ist Dennis Nitsche (SPD), Bürgermeister der Stadt Wörth. Er sieht eine „grundsätzliche Signalwirkung“, auch ein Gespräch in Mainz mit dem Staatssekretär und den Hafenbetrieben sei positiv verlaufen. In der Sache gehe es um eine politische Entscheidung des Landes, sagt Nitsche. „Die Hafenbetriebe RHP dürfen schließen“, betont auch Contargo-Geschäftsführer Wolfgang Schlegel. Nach dem jüngsten Urteil wolle sich das Unternehmen nun zunächst mit dem Anwalt beraten. Die Urteile Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 5. September 2017 – 3 L 859/17.NW – Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4L603/17.NW

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