Kreis Germersheim Volksverhetzung und verbotene Abzeichen

Das Amtsgericht Germersheim hat gestern Erdal Akkus wegen Volksverhetzung und Verbreitung verbotener Schriften zu einer Geldstrafe von 3600 Euro auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss Akkus 1500 Euro an den pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege in Landau überweisen.

Die Richterin sieht es als erwiesen an, dass der stellvertretende Vorsitzende des Beirates für Migration und Integration (BMI) Kreis Germersheim im Frühsommer 2015 auf seiner Facebookseite volksverhetzende Schriften und Bilder verbotener Nazi-Abzeichen verbreitet hat. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem von Staatsanwalt Thomas Spielbauer (Landau) geforderten Strafmaß von 4500 Euro ohne Bewährung. Strafmildernd, so die Richterin in der Urteilsbegründung, habe sich ausgewirkt, dass Akkus als gebürtiger Türke wahrscheinlich wenig über den Nationalsozialismus in Deutschland wisse und sich deshalb der Tragweite seiner Postings wahrscheinlich gar nicht bewusst gewesen sei. Dennoch handle es sich dabei um Straftaten nach deutschem Gesetz. Weil Akkus bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sei, werde die Geldstrafe auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Zahlung an den Verein für soziale Rechtspflege könne in Raten erfolgen, müsse dem Gericht aber nachgewiesen werden. Den von Akkus Rechtsanwalt Bülent Döger (Ludwigshafen) – er forderte Freispruch – gestarteten Versuch, aus der Aussage der Kommunalpolitikerin Heinke Schaffhauser (Leimersheim), die den Fall ins Rollen gebracht hatte, eine Falschaussage zu kreieren, sah die Richterin als Ablenkungsmanöver. Auch der Hinweis, dass es auf Facebook „Hunderte von Erdal Akkus“ gebe, wie Döger anhand eines Aufrufs auf seinem Smartphone belegte, sei nicht geeignet, Akkus Unschuld zu belegen. Vielmehr sehe das Gericht, dass sich der Angeklagte, der auf Anraten seines Anwaltes selbst keine Aussage machte, gegenüber den gehörten Zeugen nie von den Postings distanziert habe. Es gebe keine vernünftigen Zweifel für das Gericht, dass Akkus die Bilder und Texte nicht selbst verbreitet hat. „Das ganze Verhalten lässt keinen anderen Schluss zu“, so die Richterin. „Wenn mir etwas untergeschoben wird, wehre ich mich“, stellte sie den erwartbaren Normalfall dar. Deshalb habe sie keine Zweifel, dass der angeklagte Erdal Akkus der Verbreiter der Postings war und nicht irgendeiner der anderen von Anwalt Döger präsentierten Akkus. Erdal Akkus hatte im Frühjahr 2015 auf seiner Facebookseite Postings in türkischer Sprache verbreitet, die aufforderten, türkische Geschäfte zu unterstützen und jüdische Firmen zu meiden. Außerdem zeigten sie den israelischen Präsidenten Netanjahu in Hitlerpose und Hitler selbst samt Hakenkreuzbinde mit dem Hinweis, man werde es noch bereuen, dass er nicht alle (Juden) vernichtet habe. Daraufhin war es zu der Anzeige von BMI-Mitglied Schaffhauser und im Beirat selbst zu (erfolglosen) Rücktrittsforderungen an Akkus gekommen. |tom

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