Kreis Germersheim Schulpflicht für Hunde geplant

Die Schulpflicht war früher längst nicht so selbstverständlich, wie es heute erscheint. Schon Martin Luther warb dafür, aber es dauerte noch bis weit in die Mitte des 19. Jahrhunderts hinein, ehe sich alle Kinder einer allgemeinen Bildung unterziehen mussten. So nimmt es nicht Wunder, wenn auch jetzt wieder zunächst mit Skepsis betrachtet wird, was ein neues Gesetz vorschreibt: Ab heute gilt eine Allgemeine Schulpflicht für Hunde.

Ausersehen für einen zweijährigen Modellversuch ist die Südpfalz, weil verschiedene Voraussetzungen hier besonders günstig sind. Bewährt sich das Verfahren, woran Verantwortliche nicht zweifeln, wird ab 1. April 2017 die Schulpflicht für die Vierbeiner in ganz Deutschland eingeführt. Das neue Gesetz sieht vor, dass ab sofort alle neugeborenen Hunde ein Vierteljahr lang in eine Art Internat gehen. Hier werden sie mit allem vertraut gemacht, was der beste Freund des Menschen nun einmal zu wissen hat: Die Tiere lernen zunächst, zu gehorchen und einfache Kommandos zu befolgen. Später geht es ums richtige Bellen: Laut geben dort, wo man seinen Herrn warnen muss, aber auch still sein, wenn es stört. Viel Platz nimmt die Schulung im freien Gelände ein. Auf den Grundkurs kann für begabte Tiere ein Aufbaustudium zum Blindenhund, Polizeihund, Lawinenhund oder Drogenfahnder folgen. In den beiden Jahren des Probelaufs sind Aufenthalt und Unterricht kostenlos. Auch später soll das Hundehalten nicht an den Kosten für das Schulgeld scheitern: Es wird dann vom Besitzer der Kursteilnehmer eine einmalige Gebühr in Höhe der örtlichen Hundesteuer erhoben. Man erhofft sich durch die Maßnahme ein angenehmeres und gefahrloseres Zusammenleben für Tier und Mensch. Geprüfte Hunde mit Abschlusszeugnis müssen nicht mehr an der Leine gehen und auch keinen Maulkorb tragen. Beißtypen, die für das Zusammenleben mit Menschen ungeeignet sind, werden frühzeitig erkannt und dürfen sich nur noch innerhalb geschlossener Räume aufhalten. Hundeattacken auf Kinder, Jogger oder Briefträger sollten der Vergangenheit angehören. Soweit Plätze frei sind, können auch ältere Tiere noch in den Anfängerkurs aufgenommen werden. Ansprechpartner zum Thema „Schulpflicht für Hunde“ sind die jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie die örtlichen Hundesportvereine. (ym)

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