Weingarten/Landau Messerstecherprozess: Urteil wird überprüft

Im Juli vergangenen Jahres war ein 17-Jähriger in der Nähe der Grillhütte bei Weingarten erstochen worden.
Im Juli vergangenen Jahres war ein 17-Jähriger in der Nähe der Grillhütte bei Weingarten erstochen worden.

Nach dem Freispruch im Messerstecher-Prozess von Weingarten haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision eingelegt. Das Landauer Landgericht hatte sein Urteil damit begründet, dass der 21-Jährige zwar den Tatbestands des Notwehrexzesses erfüllt habe, als er einen 17-Jährigen nach einem Schlag ins Gesicht in die Brust stach. Er trage aber keine Schuld, weil er aus Angst handelte. Oberstaatsanwalt Thomas Spielbauer haderte mit dem Urteil, sah den Angeklagten „zu 99 Prozent auf dem Weg zur Verurteilung“. Nebenklägerin Eva Lütz-Binder nannte die Entscheidung „einen Schlag ins Gesicht“. Nach Informationen der Staatsanwaltschaft haben sich beide entschieden, das Urteil prüfen zu lassen. Dabei gehe es aktuell noch nicht um eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung. Viel mehr sei es notwendig gewesen, die Revision innerhalb der Frist von einer Woche einzulegen, um eine richtige Prüfung der Rechtssprechung zu ermöglichen. Ob das Verfahren in höherer Instanz wiederholt wird, ist momentan noch offen.

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