Kreis Germersheim Kurz notiert: Wörth: Nur das Land darf Hafenstraße sperren

So war es bisher. Das Land und Contargo wollen die Hafenstraße komplett sperren.
So war es bisher. Das Land und Contargo wollen die Hafenstraße komplett sperren.

Im Streit um die Sperrung der Hafenstraße ist eine Patt-Situation eingetreten. Nach einem gestern veröffentlichten Urteil kann die Stadt Wörth dem Containerterminal-Betreiber Contargo nicht mit einer hafenrechtlichen Anordnung verbieten, die Hafenstraße zu sperren. Gleichzeitig stellten die Richter aber fest, dass Contargo nicht berechtigt ist, die Straße zu sperren. Dies stehe nur dem Grundstückseigentümer, dem Land Rheinland-Pfalz zu. Das Land wiederum hat im Dezember 2015 die Hafenstraße an Contargo vermietet und der Firma das Recht eingeräumt, die Straße ab 2016 für den öffentlichen Verkehr zu sperren. Am Dienstag hat nun das Land gegenüber der Stadt Wörth die Duldung des öffentlichen Verkehrs widerrufen. Möglich ist dies, weil die Hafenstraße straßenrechtlich keine öffentliche Straße ist. Nach Feststellung des Gerichts liegt es nun am Land, die nächsten Schritte zu unternehmen.

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