Kreis Germersheim Jungen erschreckt

Grundsätzlich kann jeder in seiner Wohnung machen, was er will. Auch sich selbst befriedigen. Blöd nur, wenn das Kinder beobachten können. Wegen exhibitionistischen und sexuellen Handlungen vor einem Kind musste sich jetzt ein 47-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Germersheim verantworten.

Im Februar sei er einmal auf dem Balkon und ein anderes Mal vor dem offenen Fenster gesehen worden. Er sei entblößt gewesen und habe an seinem Geschlechtsteil manipuliert. Das hatten Nachbarskinder gesehen. Ein Junge sei aufgelöst davon gelaufen. Die Eltern erstatteten Anzeige. „Ich dachte, mich in meiner Wohnung frei bewegen zu können“, rechtfertigte sich der Angeklagte. Dort sei es so eng, man stehe immer am Fenster. Ob an jenem Februartag die Gardinen offen und das Licht an war, wusste er nicht mehr. Sicher war er sich auf dem Balkon keine sexuellen Handlungen vorgenommen zu haben. Die Tragweite des Tuns sei ihm erst richtig bewusst geworden, als ihn die Hausverwaltung schriftlich aufforderte, bei solchen Handlungen die Jalousien herunter zu lassen. Daraufhin schickte er ein Schreiben an die Polizei mit der Bitte, es an die Hausgemeinschaft weiterzuleiten. Darin entschuldigte er sich für sein Verhalten und versprach, es werde nie wieder vorkommen. „Es ist mir erst im Nachhinein bewusst geworden, wie das angekommen ist.“ Doch die Polizei müsse neutral bleiben und könne derlei nicht weiter leiten, kam der Brief zurück. So blieben die folgenschweren Vorwürfe in der Hausgemeinschaft stehen. Er werde zwar nicht gemobbt, aber gegenwärtig sei das Verhältnis im Haus „Scheiße“. Er wünschte sich mit den betroffenen Eltern aussprechen zu können. Richter und Staatsanwalt waren sich einig, dass das ein Fall für den Täter-Opfer-Ausgleich sein könnte. Angeklagter und Zeugen stimmten zu. Der Junge, der sich erschreckt hatte, habe keine Folgen davon getragen, sagte sein Vater. Wenn die Gespräche zwischen Täter und Opfer zum Erfolg führen, muss der 47-Jährige 1500 Euro zahlen und die Akte wird geschlossen. (mldh)

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