Freckenfeld/Karlsruhe Handel mit harten Drogen führt hinter Gitter

Die beiden Drogenhändler waren selbst abhängig und wollten sich ein dauerhaftes Einkommen verschaffen.
Die beiden Drogenhändler waren selbst abhängig und wollten sich ein dauerhaftes Einkommen verschaffen.

Zwei junge Männer, die sich vor dem Landgericht Landau wegen des Handels und des Erwerbs von Betäubungsmitteln verantworten mussten, sind jetzt von der Jugendkammer des Gerichts zu Gefängnisstrafen verurteilt worden.

Der ältere der beiden muss für vier Jahre und neun Monate in Haft, der jüngere für zwei Jahre und drei Monate.

In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Markus Sturm, dass es keine Alternative zu dieser Strafe gegeben habe. Immerhin hätten die beiden mit harten Drogen in nicht geringer Menge gehandelt, um sich damit ein dauerhaftes Einkommen zu verschaffen. Beide seien selbst abhängig von Drogen gewesen, was umso bedauerlicher sei, da beide aus intakten und funktionierenden Familien stammen würden und trotz ihrer Drogensucht einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen seien.

Kein Bagatelldelikt

Der jüngere der beiden Angeklagten, der erst kurz vor Weihnachten nach sechs Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, hatte sicherlich damit gerechnet, dass seine Strafe nicht länger als zwei Jahre betragen würde, dann hätte sie nämlich zur Bewährung ausgesetzt werden können. Doch der Vorsitzende Richter betonte, dass der Handel mit harten Drogen nun einmal kein Bagatelldelikt sei und der junge Mann die Verantwortung dafür übernehmen müsse. Der Haftbefehl gegen ihn bleibt aber vorläufig noch außer Vollzug gesetzt.

Den Vorwurf des räuberischen Menschenraubs in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung habe das Gericht fallen gelassen. Denn das Opfer dieser Straftat, auf dessen Aussage hin das Verfahren in Gang gekommen sei, habe in dieser Hinsicht gelogen. Beide Angeklagte müssen darüber hinaus einen mittleren vierstelligen Betrag als Wertersatz zahlen, den sie rein rechnerisch als Gewinn aus dem Verkauf von Kokain und gelegentlich auch Marihuana oder Amphetaminen erzielt hatten. Gegen das Urteil kann innerhalb von acht Tagen Revision eingelegt werden.

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