Kreis Germersheim Germersheim: Geldstrafe für gebrochenes Nasenbein

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Weil er einem lästigen Gast das Nasenbein gebrochen hat, verurteilte das Amtsgericht Germersheim jetzt einen Barbetreiber aus dem Landkreis Germersheim zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 30 Euro. Der Mann hatte einem Gast das Nasenbein gebrochen, als dieser andere Gäste der Kneipe um Drogen anbettelte und zuletzt mit einer Bierflasche auf den Barkeeper losgehen wollte. Der Geschädigte wurde in einer Spezialklinik behandelt, war lange krank und verlor dadurch seine Arbeit. Das Urteil sei eine knappe Entscheidung gewesen, sagte die Strafrichterin. Wenn der 42-jährige Barbetreiber die Tat nicht gestanden hätte, wäre es eine Freiheitsstrafe geworden. Denn die Einträge im Strafregister des Angeklagten zeigten, dass er schon öfter versucht hatte, Probleme mit Gewalt zu lösen. Als Gastronom hätte der Mann wissen müssen, wie mit angetrunkenen oder berauschten Gästen umzugehen sei. "Ich möchte nicht in ihrer Haut stecken, wenn einer tot umfällt", mahnte die Richterin. Schläge ins Gesicht können tödlich enden.

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