Kreis Germersheim Angeklagter entschuldigt sich

„Ich habe mein Leben zerstört, ich habe das Leben meiner Familie zerstört und den Kindern schweres Leid zugefügt.“ Das hat ein 26-Jähriger vor dem Schöffengericht Landau durch seinen Anwalt vortragen lassen. Der aus Afghanistan stammende Mann soll im Landkreis Germersheim zwei Nachbarskinder sexuell missbraucht haben.

2015 war der Mann mit Ehefrau, zwei Kindern und jüngerem Bruder nach Deutschland gekommen. Zuerst in die Landeserstaufnahme nach Trier, dann in den Landkreis Germersheim. Rasch habe er Deutschkurse belegt und sich eine Arbeit gesucht, berichtet der 26-Jährige. Vielleicht sei es der Stress mit Kursen, Arbeit und dem Hin- und Her über das Bleiberecht für ihn uns seine Familie gewesen – jedenfalls habe er wieder begonnen, regelmäßig Hasch zu rauchen. Zuletzt habe er das in Afghanistan gemacht. Alles zusammen und die Tatsache, dass seine Frau mit dem dritten Kind schwanger wurde, habe vielleicht begünstigt, dass er sich an den Nachbarskindern vergangen habe, sagt er. Rückblickend sei er „erschrocken über mich selbst.“ Er habe sich bislang nie in seinem Leben sexuell zu Kindern hingezogen gefühlt, beteuert der Mann. Als erstes hatte der sechsjährige Junge Anfang Oktober 2017 seiner Mutter gesagt, was sich gerade in der Wohnung des Nachbarn zugetragen hat, wo er und auch seine neunjährige Schwester oft zu Besuch waren. Das Mädchen hörte das Gespräch und erklärte anschließend, auch sie sei belästigt worden, das sei aber schon einige Zeit her gewesen. Spurentechnisch untersucht wurde daraufhin die Unterwäsche des Jungen in der Rechtsmedizin der Uniklinik Mainz. Das Ergebnis: Positiv. Die Aussage der Neunjährigen sieht indes eine psychologische Gutachterin kritisch: Die Schilderungen des Kindes hätten seit der ersten Aussage bei der Polizei öfters variiert, auch besondere strafrechtliche Details kamen erst bei späteren Aussagen zutage. Erschwerend komme hinzu, dass das Kind schon Pornofilme zu Gesicht bekommen habe und das Gesehene in seine Aussage eingebaut haben könne, so die Gutachterin. Das gebe es gedächtnispsychologisch bei Kindern häufig. Eventuell habe ihre Tochter auf dem Handy „solche Filme“ gesehen, hatte auch die Mutter der Neunjährigen eingeräumt. Als ungewollte Werbung sei das oft auf ihrem Handy erschienen. Die Tochter habe aber inzwischen ein eigenes „und das habe ich inzwischen so eingestellt, dass nur noch Inhalte ab 12 zu sehen sind“, sagt die Mutter. Demgegenüber hat die Gutachterin im Gespräch mit der Neunjährigen erfahren, dass das Mädchen komplette Pornofilme gesehen hat. Auf Antrag der Nebenklage soll der sechsjährige Junge noch eine Aussage vor Gericht zu einem Detail des Tathergangs machen. Zudem steht noch ein Gutachten über die Psyche des Angeklagten aus.

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