Dirmstein
Land fordert nach 20 Jahren viel Geld von Gemeinde zurück
Dirmstein. Bis vor Kurzem standen zwei Paletten Akten auf dem Dirmsteiner Bauhof herum, die niemand mehr haben wollte. Wie Ortsbürgermeister Bernd Eberle (FWG) berichtet, habe ihn die Verwaltung der Verbandsgemeinde Leiningerland vor einiger Zeit kontaktiert, dass diese Akten zur Abholung bereit seien. Einmal abgeholt standen sie ungenutzt in Dirmstein herum. Darin enthalten sind die Aufzeichnungen über die Ortskernsanierung, die im Jahr 1979 begonnen und kurz nach der Jahrtausendwende abgeschlossen wurde.
Nun haben diese Paletten wider Erwarten doch noch einmal die Aufmerksamkeit einer Behörde des Landes erregt: die der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. „Im vergangenen Jahr hat eine ADD-Mitarbeiterin den Auftrag bekommen, das aufzuarbeiten“, erzählt Eberle. Gegenüber der Ortsgemeinde habe die Behörde einen Rückforderungsbescheid für 2024 angekündigt. Begründung: Für die Ortskernsanierung sei damals zu viel ausbezahlt worden, und nun möchte die ADD das Geld zurück.
Es geht um mehr als 200.000 Euro
Erst kürzlich hat Dirmstein einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 verabschieden und dabei auf Druck der Kommunalaufsicht in Bad Dürkheim Abstriche machen müssen. Seit einigen Jahren wächst dieser Druck auf die Ortsgemeinde, dreimal in Folge mussten die Grundsteuern angehoben werden. Im aktuellen Nachtragshaushalt eingeplant ist die nicht gerade kleine Summe von 265.000 Euro, ohne die der finanzielle Spielraum der Dirmsteiner wohl etwas besser aussehen würde. Es handelt sich dabei ungefähr um die Summe, die die ADD voraussichtlich zurückhaben will. Auf RHEINPFALZ-Anfrage heißt es in Trier, der „vorläufige Rückforderungsbetrag“ belaufe sich aktuell auf rund 235.600 Euro.
„Bewilligt wurden Fördergelder in Höhe von 3.737.543,63 Euro“, teilt ADD-Sprecherin Eveline Dziendziol in Bezug auf die jahrzehntelange Ortskernsanierung mit. Es sei aber eine höhere Summe ausgezahlt worden. Der Sprecherin zufolge sind die Bewilligungen zwischen 1979 und 2001 ergangen, die letzte Auszahlung sei dann im Jahr 2002 erfolgt.
Ortsbürgermeister erwägt Überprüfung
Für Ortsbürgermeister Eberle ist das „schon ein Hammer“. Es sei für ihn „vollkommen unerklärlich“, wie nach so langer Zeit noch eine Rückzahlungsforderung möglich sei. Die Erklärung der ADD dazu lautet: „Die Aufhebung des Sanierungsgebietes erfolgte 2018, erst danach können Kosten wie Ausgleichsbeträge berechnet werden. Die Schlussabrechnung ging Ende August 2018 ein und konnte in die Bearbeitung gehen.“ Weil derartige Projekte über Jahrzehnte liefen und dabei umfangreiches Aktenmaterial geprüft werden müsse, sei die Schlussabrechnung immer aufwendig und zeitintensiv.
Das Aktenmaterial vom Dirmsteiner Bauhof danach zu durchforsten, wie viel Geld für welche Maßnahme ausgegeben wurde, ist Bernd Eberle zufolge ein riesiger Aufwand. Keine der Akten ist seines Wissens nach digitalisiert. Der Ortsbürgermeister will angesichts der ADD-Forderung vom Gemeinde- und Städtebund prüfen lassen, ob bei einer derart lange zurückliegenden Auszahlung nicht die Verjährung eingetreten ist.
ADD-Sprecherin Dziendziol erwidert, dass Verjährungsfristen unter bestimmten Umständen unterbrochen werden können. Dass es bei Förderprojekten, die sich über Jahrzehnte erstrecken, zu Rückforderungen kommen kann, sei nicht unüblich. Dirmstein sei da kein Einzelfall.