Grünstadt Nachbarn zur Party einladen

Laue Sommerabende locken viele, vor allem jüngere Menschen zum Party machen auf den Grünstadter Berg oder an schönen Stellen in der Asselheimer oder Sausenheimer Gemarkung. „Gegen das Feiern dort ist nichts einzuwenden, solange die Feldwege nicht mit Autos befahren, der Müll entsorgt und kein offenes Feuer gemacht wird“, sagt der Leiter des städtischen Ordnungsamtes Gerhard Laubersheimer.

Er appelliert an die Vernunft der Bürger. „Wir haben an verschiedenen Stellen, insbesondere an schönen Aussichtspunkten, Abfallbehälter und Bänke stehen, so zum Beispiel am Regenrückhaltebecken in der Tiefenthaler Straße“, erläutert er, dass ein „geordnetes Feiern“ möglich ist. „Hinterlassenschaften wie Flaschen, Gläser, Plastikbeutel, Essensreste und ähnliches sind mitzunehmen oder in die Mülleimer zu werfen“, so Laubersheimer. Leider hätten seine Mitarbeiter bei ihren Kontrollgängen festgestellt, dass an unterschiedlichen Orten offene Feuer gemacht worden seien. „Gegenüber einer solchen Stelle mit einer Bank in der verlängerten Tiefenthaler Straße auf dem Grünstadter Berg befindet sich ein großer Getreideacker. Es ist deutlich erkennbar, dass die Verursacher eine Ausbreitung des Feuers gerade noch verhindern konnten“, berichtet er. Nach der städtischen Gefahrenabwehrverordnung sei das Entzünden offener Flammen außerhalb zugelassener Feuerstellen verboten. „Das gilt nicht nur im Wald, sondern auch auf freiem Feld.“ Wir führen deshalb spätabends unregelmäßige Kontrollen durch. Von der Polizei überprüft werde auch das Verbot des Befahrens der Wirtschaftswege. Je höher die abendlichen Temperaturen, desto mehr häuften sich Anfragen hinsichtlich einer Genehmigung von privaten Partys bis tief in die Nacht hinein. Nach dem Gesetz müssen zwischen 22 und 6 Uhr die Bestimmungen zum Lärmschutz eingehalten werden. „Das Feiern innerhalb dieses Zeitfensters kann nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt werden, zum Beispiel bei Veranstaltungen, die das Brauchtum pflegen wie Weinfeste und Kerwen“, stellt Laubersheimer klar. Private Gartenpartys und ähnliche Aktionen gehören nicht dazu, zumal dafür das öffentliche Interesse fehle. Mit anderen Worten: Ab 22 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Das Ordnungsamt empfiehlt, bei entsprechenden Festen, die gerade bei warmer Witterung gern spätabends veranstaltet werden und für die auch das städtische Ordnungsamt Verständnis hat, zuvor die unmittelbare Nachbarschaft zu informieren und ab 22 Uhr Musik und Ton entsprechend leiser zu drehen. Gerhard Laubersheimer: „Am besten, man lädt die Nachbarn gleich mit zur Party ein.“

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