Bockenheim Mutterboden auf Glasfaser-Aushub: Das sind die Bedenken

Der Grundstücksbesitzer will Rübenerde auf verunreinigtem Boden ausbringen.
Der Grundstücksbesitzer will Rübenerde auf verunreinigtem Boden ausbringen.

Ein Thema, bei dem Mitgliedern des Bockenheimer Gemeinderats „der Hut hochgeht“: die Auffüllung eines Grundstücks mit 300 Kubikmetern Rübenerde. Die Kommunalpolitiker befürchten, dass Schadstoffe einfach zugedeckt werden.

Auf einer 2800 Quadratmeter großen Fläche auf dem Bockenheimer Berg soll eine etwa 20 Zentimeter dicke Schicht nährstoffreiches Material ausgebracht werden. Das Vorhaben diene der Bodenverbesserung, argumentiert der Bauantragsteller.

Auf seinem Gelände wurde vor rund zwei Jahren Aushub verteilt, der bei der Glasfaserverlegung durch die Firma Inexio entstanden war. Da darin noch Fremdstoffe wie Bauschuttfragmente und Asphaltstücke enthalten seien, müsse der Aushub ausgesiebt werden, sagt der Antragsteller. Dadurch gingen aber auch Kalksteine und Erde verloren. Dieser Verlust soll mit dem Mutterboden ausgeglichen werden. Zudem diene die Rübenerde dem Schutz des Grundwassers und gewährleiste, dass der Acker mit neuen Maschinen bearbeitet werden könne. Die Erhöhung der Bodenqualität helfe letztlich auch, den Bedarf an Düngemitteln und Herbiziden zu verringern.

Benß regt Bodenprobe an

„Das ist eine Unverschämtheit. Da kann man doch nicht einfach Muttererde drauf machen“, schimpfte Torsten Griebel (FWG) nur bei einer Ratssitzung. Wieland Benß, ebenfalls FWG, ist überzeugt, dass „Sieben wohl nicht alle Schadstoffe herausholen wird“. Er forderte Bodenproben. Bauamtsleiter Dennis Zimmermann gab ihm Recht. Jürgen Schumacher (SPD) warf die Frage auf, wer überhaupt erlaubt habe, den Aushub auf dem Feld auszubringen.

Genosse Volker Griebel erinnerte daran, dass das Material erst auf dem Grünschnittplatz zwischengelagert war, was Bedenken im Rat ausgelöst habe. „Daraufhin wurde schnell ein Bagger geschickt, um das Ganze mit Mutterboden zu vermischen“, so Griebel. Die Asphaltbrocken sehe man noch deutlich. So etwas sei doch im Biosphärenreservat Pfälzerwald verboten, „oder hat sich die Rechtslage geändert?“

Bauaufsicht prüft den Vorgang

Zimmermann sagte, die Rechtslage sei unverändert. Der Sachverhalt werde von der Bauaufsicht geprüft. Er empfahl dem Rat, das Einvernehmen zur Auffüllung vorerst zu versagen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium einstimmig. Schumacher stellte klar: „Wir wollen eine Stellungnahme der Naturschutzbehörde und das Ergebnis einer Bodenuntersuchung. Erst danach entscheiden wir.“

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