Grünstadt Leiningerland: Windräder nur auf Kahlenberg und Stahlberg

Auf dem Kahlenberg dürfen noch Windräder stehen.
Auf dem Kahlenberg dürfen noch Windräder stehen.

Mit dem Thema Windkraft haben sich die Ortsgemeinderäte im Leiningerland in den vergangenen Wochen befasst, genauer mit der Stellungnahme der Verbandsgemeinde Leiningerland zum aktuellen Teilregionalplan Windenergie. Dieser Plan soll als gesonderter Abschnitt des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar demnächst in Kraft treten. Er soll Flächen ausweisen, die zur Energiegewinnung mit Windkraft genutzt werden können und solche, die davon ausgeschlossen sind.

Die Städte und Gemeinden in der Metropolregion Rhein-Neckar wollen, dass überall die gleichen Regeln für die Planungen gelten. Deswegen haben sie einen Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar erstellt. Ein Thema für die Verantwortlichen aus den Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg sind die Windräder. Allerdings haben sich die Planungsvorgaben in den drei Ländern mehrfach geändert. Deswegen ist das Thema „Windenergie“ aus dem Einheitlichen Regionalplan ausgegliedert worden. Denn mitunter mussten verschiedene Kriterien für das Gesamtkonzept zugrunde gelegt werden. Nun wird das Thema neu angegangen. Der Verband Region Rhein-Neckar ist für die Regionalplanung in der Metropolregion Rhein-Neckar verantwortlich. Die Verbandsversammlung ist das höchste Gremium des Verbands. Und die hatte im Dezember beschlossen, den Teilregionalplan für die Windenergie offenzulegen, nun können die Kommunen bis Freitag dazu Anregungen einreichen. Nur zwei Vorrangflächen bleiben Für die Verbandsgemeinde Leiningerland heißt das: Es bleiben nach dem neuen Plan lediglich zwei Bereiche als Vorrangflächen für Windräder, und zwar der interkommunale Stahlberg von Dirmstein, Heuchelheim, Großniedesheim und Kleinniedesheim sowie der Kahlenberg der Gemeinde Kindenheim. Weil die Abstände zur Wohnbebauung nach den neuen Regeln vergrößert wurden, ist der nutzbare Bereich des Stahlbergs von 109 auf 107,9 Hektar verkleinert worden. Der Kahlenberg wurde von bisher 109 auf jetzt 99,5 Hektar reduziert. Kindenheims Ortsbürgermeister Albrecht Wiegner (FWG) erläuterte in der jüngsten Ratssitzung, dass bereits vor den neuen Planungsvorgaben eine 1000-Meter-Entfernung zur Wohnbebauung bestand. Carlsbergs Bürgermeister Werner Majunke (CDU) hat in der Sitzung des Carlsberger Rats erklärt, was von den einstigen Windrad-Plänen der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land durch die Überarbeitung der Richtlinien übrig geblieben ist. Als Ausschlussflächen für die Windenergienutzung definiert worden seien neben dem gesamten Naturpark Pfälzerwald zusammenhängende Laubholzbestände mit einem Alter von mehr als 120 Jahren, bestimmte Wasserschutz- sowie Natura-2000-Gebiete. „Der Plan betrifft uns nicht. Der Kampf gegen Windräder auf dem Leuchtenberg ist längst passé, da im Pfälzerwald grundsätzlich keine Windkraftanlagen mehr aufgestellt werden dürfen“, sagte Majunke. Von den nicht bewaldeten Arealen, die in keinem der genannten Bereiche liegen, fielen auch diejenigen heraus, die zu einem Flora-Fauna-Habitat oder einem Vogelschutzgebiet erklärt worden sind, sagte er. Letzteres betreffe den Grünstadter Gemeindeberg in Richtung Mertesheim und Ebertsheim. Außerhalb der Ausschluss- und Vorranggebiete soll eine Steuerung der Windenergienutzung durch die kommunale Bauleitplanung erfolgen. Die Flächennutzungspläne der ehemaligen VG Grünstadt-Land und Hettenleidelheim verfügen über Areale für Windräder. Die ausgewiesenen Flächen entsprechen nur zum Teil denen im Einheitlichen Regionalplan. Nachsteuerungsbedarf besteht bei den im Regionalplan dargestellten „weißen“ Bereichen (siehe Text unten). Als regional bedeutsame Fläche für die Windenergienutzung entfällt auch das Gebiet bei Tiefenthal, auf dem bereits zwei Windräder stehen. „Der Abstand dieser Anlagen zu den ersten Häusern ist nach den neuesten Landesvorgaben zu gering“, erläuterte der Carlsberger Bürgermeister. Allerdings genießen die beiden Windräder Bestandsschutz. Zur Sache Der Carlsberger Gemeinderat segnete den Teilregionalplan ab, ebenso wie der Kindenheimer und auch der Hettenleidelheimer Rat.

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