Grünstadt E-Werk und Windkraft Themen

Der Obrigheimer Gemeinderat befasst sich in seiner morgigen Sitzung (19.30 Uhr, Bürgerhaus) mit dem Jahresabschluss 2013 des gemeindeeigenen E-Werkes. Beschlossen werden soll eine Vorabgewinn-Ausschüttung von 30.000 Euro, da das E-Werk, wie mehrfach berichtet, ab 1. Januar 2015 in eine Kommunale Energie Eisenberg und Partner GmbH ( Keep) übergeht.

Die Bilanz des E-Werkes schließt 2013 ab mit 1,4 Millionen Euro und einem Jahresgewinn von 63.545 Euro. Dieser geht, unter Berücksichtigung der Kapitalertragsteuer von 15 Prozent, an den Gemeindehaushalt, ebenso wie die Konzessionsabgabe von 63.760 Euro. Ab 1. Januar 2015 soll die Keep GmbH mit den beteiligten Gemeinden Ramsen, Hettenleidelheim, Wattenheim, Obrigheim und Eisenberg (Sitz) in Betrieb gehen. Zur Festlegung der endgültigen Geschäftsanteile der einzelnen Gesellschafter (E-Werke) wird im Oktober die Ertragwert-Ermittlung aus dem Jahr 2012 durch die Wirtschaftsprüfergesellschaft aktualisiert. Der Jahresabschluss 2014 für das Obrigheimer E-Werk kann laut dem Wirtschaftsprüfer erst Mitte des nächsten Jahres geprüft und testiert werden. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, von dem zu erwartenden Jahresüberschuss zum Ende des Wirtschaftsjahres 2014 einen „Vorabgewinnausschuss“ von 30.000 Euro dem Obrigheimer Gemeindehaushalt zuzuführen. Der dafür notwendige Rat-Beschluss soll bis 30. September vorliegen. Die FWG wird einen Antrag zum Thema Windkraft einbringen. Dabei geht es um die im Jahr 2011 vom Rat ausgewiesene Vorrangfläche für Windräder auf der östlichen Obrigheimer Gemarkung. Damals war von bis zu drei 120 Meter hohen Windkraftanlagen die Rede. Im Dezember 2013 lehnte der Rat, unter anderem wegen einer Bürgerinitiative „Gegen Windkraft“ eine Erweiterung der Vorrangflächen ab. Bestand im Flächennutzungsplan hat aber nach wie vor die 2011 beschlossene Vorrangfläche. Mittlerweile betrage die Standardhöhe der Windräder zirka 180 Meter, so FWG-Fraktionssprecher Joachim Stefan Müsel auf Anfrage. Die aktuelle Situation sehe daher – eventuell – zwei 180 Meter hohe Windkraftanlagen auf gleicher Gemarkung vor. Diese Anlagen würden dann aber zu nahe an die Wohnbebauung reichen, so Müsel. Um Rechtstreitigkeiten vorzubeugen, will die FWG den Antrag auf eine Abänderung des Flächennutzungsplanes stellen, damit ein Mindestabstand laut der 10 H Formel (Windradhöhe x 10) von zirka 1800 Metern zur Wohnbebauung eingehalten wird. „Die bestehende Vorrangfläche in Obrigheim ist heute für die neuesten, viel höheren Windkraftanlagen nicht mehr geeignet“, so Müsel. Die FWG sei für Windräder, „nach genauer Prüfung, in ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung“. (gsp)

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