Grünstadt Seniorenheim: Noch keine neuen Pläne

Bisher noch keine neuen Pläne vorgelegt hat der Investor Mehmet Aksoy aus Grünstadt, der auf der Ecke Jahnstraße/Mühlstraße in Obrigheim ein Seniorenheim bauen möchte. Die Gemeindeverwaltung will aber noch in diesem Monat mit dem Investor reden, um mehr Klarheit für die künftige Planung zu haben, sagte der Beigeordnete Siegfried Sell-Sommerrock (SPD) in der Ratssitzung am Mittwoch.

Wie berichtet, hatte der Gemeinderat im Juli eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Inselmühle beschlossen. Auf dem rund 2500 Quadratmeter großen Grundstück möchte der Eigentümer, Mehmet Aksoy, ein vierstöckiges Seniorenheim bauen, für das er bereits Pläne vorlegt hatte. Diese Skizzen und Fotos waren allerdings wegen ihrer Höhe und dem Umfang des geplanten Gebäudes auf heftige Kritik vor allem der Anwohner gestoßen. Anwohner als auch Gemeinde seien nicht generell gegen das Seniorenheim. Allerdings solle die künftige Planung nicht überdimensioniert werden, sondern in das Umfeld passen, so der Tenor. Mit der Veränderungssperre hat sich der Gemeinderat ein größtmögliches Mitspracherecht bei der künftigen Planung eingeräumt. Infolgedessen hatte der Investor versprochen, neue Pläne vorzulegen. Er habe in einem Gespräch zugesagt, dass er bis Mitte November einen geänderten Plan vorlegen würde, sagte der Beigeordnete Sell-Sommerrock (SPD) auf eine Anfrage von FWG-Ratsmitglied Wolfgang Nitzsche. „Dies ist bis dato nicht geschehen“, versicherte der Beigeordnete. Gespräche mit Aksoy hätten in jüngster Zeit nicht mehr stattgefunden. Es sei vorgesehen, den Investor bis Ende des Monats nochmals zu einem Gespräch einzuladen, sofern bis dahin keine Pläne vorlägen, sagte Sell-Sommerrock. „Die betroffenen Anwohner, als auch die Gemeindeverwaltung möchten endlich Klarheit haben, wie die zugesagten geänderten Pläne aussehen“, sagte Sell-Sommerrock. Laut der Bauabteilung der Verbandsgemeinde hat eine Veränderungssperre ab Inkrafttreten eine Gültigkeit von zwei Jahren. Diese Frist kann in begründeten Fällen verlängert werden. Nitzsche schlug vor, dass der Rat im neuen Jahr selbst einen Bebaungsplan aufstellen sollte, falls sich seitens des Investors nichts tue. Für dieses Vorgehen hatte sich der Rat schon vor Monaten ausgesprochen. Weil dies mit Kosten verbunden ist, hatte der Rat entschieden, damit abzuwarten, wie sich die weiteren Pläne des Investors entwickeln. Wenn die Gemeinde selbst einen Bebauungsplan aufstellen würde, müsse sich dann der Bauherr nach den Vorgaben der Gemeinde richten, hieß es im Rat.

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