Frankenthal STADT-NACHRICHTEN: Amtsgericht gibt Mieter gegen Baugesellschaft Recht

Mieter von Wohnungen der Baugesellschaft Frankenthal sind in der Gestaltung ihres Gartenanteils frei und dürfen dort auch mobile Schwimmbecken oder Spielgeräte aufstellen. Das hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden. Die Baugesellschaft hatte auf Entfernung eines Schwimmbeckens im Garten von Familie Görges in der Karl-Marx-Straße geklagt. „Das Verfahren wurde abgewiesen“, sagte Amtsgerichtsdirektor Michael Steitz auf Nachfrage der RHEINPFALZ. Gartennutzung und Gartengestaltung sind nach dem Urteil im Mietvertrag alleine den Mietern überlassen. Genehmigungspflichtig seien Um-, An- und Einbauten. „Dazu gehören aber mobile Schwimmbecken nicht“, so Steitz. Die Baugesellschaft habe als Vermieterin Bedenken wegen der Verkehrssicherungspflicht gehabt. Doch dafür sei alleine der Mieter verantwortlich, sagte Steitz. Dennis Görges zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Vor dem Verfahren habe er vergeblich versucht, die Baugesellschaft zu einer Mediation zu bewegen. Schon zuvor habe die Baugesellschaft gefordert, ein Trampolin zu entfernen. „Damals haben wir das Gerät abgebaut“, so Görges. „Ich habe interessante Gespräche geführt und einige Anregungen bekommen.“ Dieses Fazit hat Beigeordneter Bernd Knöppel (CDU) auf Anfrage nach seiner ersten Bürgersprechstunde beim Eigen- und Wirtschaftsbetrieb (EWF) gezogen. Probleme mit der Sperrmüllabfuhr in der Hans-Holbein-Straße, Gefahren durch defekte Gehwegplatten und Probleme bei der Ausfahrt aus der Gutenbergstraße: Das seien die Themen gewesen, die eine Bürgerin und zwei Bürger angesprochen hätten. Die Verwaltung werde sich darum kümmern. Die nächste Sprechstunde dieser Art ist nach Knöppels Angaben geplant für Dienstag, 22. November, 14 bis 16 Uhr. Die Frankenthaler Mundart-Band Die Anonyme Giddarischde wird am 14. Januar als 39. „Pälzer Krischer“ vom Ludwigshafener Karnevalsverein Rheinschanze 1877 geehrt. Das wurde am Freitag bei einer Feier in Ludwigshafen verkündet. |nt

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