Frankenthal „Rechnung bis heute nicht bezahlt“

Wegen räuberischer Erpressung ist ein 30-jähriger Mann aus Bobenheim-Roxheim am Donnerstag vom Amtsgericht Frankenthal zu zwei Jahren Freiheitsentzug auf Bewährung und zur Zahlung von 500 Euro verurteilt worden. Zum Zeitpunkt der Tat hatte der Angeklagte unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden.

Der Mann hatte am 7. Mai 2016 ein Taxi von seinem Wohnort für eine Fahrt nach Frankenthal bestellt. Am Ziel angekommen, bedrohte er den Taxifahrer mit einer Schreckschusspistole und verlangte Geld. Der Taxifahrer, der als Zeuge gehört wurde, berichtete, dass er kurz zuvor seine Schicht angetreten hatte, als er den Angeklagten von seiner Wohnung abgeholt habe. In Frankenthal sei der Mann ausgestiegen und habe ihn mit einer Waffe bedroht. Er habe sofort den Gang eingelegt, Gas gegeben und über Funk die Polizei alarmiert. Der Täter sei geflohen, aber die Polizisten seien sofort gekommen, hätten den Mann verfolgt und festgenommen, so der Zeuge. Er berichtete weiter, dass er nur Wechselgeld dabei gehabt habe, er keine Verletzung und keinen psychischen Schaden erlitten habe. „Doch der Täter hat die Kosten der Taxifahrt in Höhe von 13 Euro bis heute nicht bezahlt“, so der Taxifahrer. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten beschlagnahmte die Polizei mehrere Waffen, ein Messer und einen Wurfstern, außerdem eine „Indoorplantage“ für den Anbau von Drogen und Lampen. Zugunsten des Angeklagten sprach, so der Richter, dass er die Tat gestanden und bereut sowie dem Taxifahrer einen Entschuldigungsbrief geschrieben habe. Er stehe in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und habe inzwischen einen Drogenentzug absolviert. Verteidiger Konstantin Matzner sprach von einer „Kurzschlusshandlung“. Wer ein Taxi zu sich nach Hause bestelle und dann überfalle, „ist nicht bei Verstand“. Der Mann habe „Glück gehabt, dass das Opfer keinen körperlichen und psychischen Schaden erlitten“ habe, so der Richter. Staatsanwältin Esther Bechert wertete die Tat als einen minder schweren Fall. Strafmindernd kam hinzu, dass der Angeklagte bisher nicht vorbestraft sei, geständig war und die Tat bereute. Staatsanwältin und Richter forderten den Angeklagten auf, alles dafür zu tun, „sein Leben nun wieder in Ordnung zu bringen“. |ef

x