Frankenthal / Leiningerland
31-Jähriger wegen Anbau von Cannabis verurteilt
Ein Zufall beschert der Polizei den Fund von sieben Cannabispflanzen und einer Menge getrockneter Pflanzenteile bei einer Durchsuchung, „die eigentlich dem Halbbruder galt“. So sagt es ein Polizist bei der Verhandlung am Donnerstag aus. Man sei einem Hinweis nachgegangen und dabei nicht nur auf das Marihuana des Bruders, sondern auf weitere Pflanzen, nämlich die des Angeklagten, gestoßen. „In einem separaten Teil des Hauses fanden sich zusätzlich schon getrocknete Pflanzen und eine kleine Menge Haschisch“, berichtet der Beamte weiter.
Der Angeklagte sagt von sich selbst, er sei „kein klassischer Kiffer“, denn er gehe einer regelmäßigen Arbeit nach. „Und ich bin dabei, mir eine Existenz im Bereich der Gastronomie aufzubauen“, ergänzt er. Eigentlich wollte er sich schon bei einem längeren Auslandsaufenthalt selbstständig machen, „aber dann kam Corona“, bemerkt er resigniert. Auf die Menge und den Grund seines Drogenkonsums angesprochen, antwortet der 31-Jährige: „Zwei bis drei Joints sind es pro Tag, weil mir das bei meinem asthmatischen Problem hilft.“ Die Unterlagen über seinen Krankheitsverlauf hat er vor Gericht dabei. Und auch seine Bemühungen, an ein Rezept zu kommen, legt er offen.
Verbrechen statt Vergehen
Verteidiger Christian Wiehe zeigt auf, dass hier das Gesetz für ein Verbrechen angewandt werde und nicht nur für ein Vergehen. Die „nicht geringe Menge“, wie es im Fachjargon heißt, ziehe diese Einstufung und somit ein entsprechend höheres Strafmaß nach sich. Um dem Angeklagten einen Eintrag im Führungszeugnis zu ersparen, was sich negativ auf sein Berufsleben auswirken könnte, plädiert Wiehe für eine dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Sein Mandant habe keinen Handel betrieben, und es handle sich auch nicht um harte Drogen. „Lange Zeit ist das Mittel verkannt gewesen, die Kurve der Menge, die von Ärzten verschrieben wird, geht steil nach oben“, führt er aus.
Auch Staatsanwalt Stephan Hertwich bewertet den Fall als minderschwer, da der Angeklagte bisher keine Vorstrafen habe und das Marihuana ausschließlich für den eigenen Konsum angebaut worden sei. „Nichtsdestotrotz handelt es sich bei sieben gepflanzten Cannabis-Pflanzen und den zum Trocknen aufgehängten Zweigen nicht gerade um geringe Mengen“, argumentiert er. Er fordert eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. So wertet es auch Richter André Bohlender. „Wenn die angebaute Menge den Grenzwert überschreitet, dann sieht man doch die Pflanzen wachsen und muss mit den Konsequenzen rechnen“, sagt er.
Das Schöffengericht folgt letztlich den Ausführungen des Staatsanwalts und bleibt nur bei der Geldstrafe in Höhe von 700 Euro unter der Forderung des Staatsanwalts, der 750 Euro für angemessen hält. Das Geld soll in Raten an einen gemeinnützigen Verein bezahlt werden. Außerdem warnt Richter Bohlender vor weiterem Konsum, weil bei der Bewährungsstrafe von sechs Monaten jeder erneute Besitz eine Gefahr sei, wieder straffällig zu werden.