Bad Dürkheim Quante darf den Dienst quittieren

„In Deutschland geht es eben doch nach Recht und Gesetz“, sagt Freinsheims Verbandsbürgermeister Wolfgang Quante (SPD) gestern. Seit ihn um die Mittagszeit sein Anwalt angerufen hat, weiß der 62-Jährige, dass er nun in Ruhestand gehen darf. Das Oberlandesgericht in Koblenz hat entschieden, dass auch schwerbehinderte Wahlbeamte mit Vollendung des 61. Lebensjahres bei vollen Bezügen gehen dürfen.

Dass er nun froh sei, nach dem Urteil, das wollte Quante nicht bejahen. „Ich habe meinen Job gerne gemacht“, sagt er, „das ist eine schöne Arbeit.“ Deshalb empfinde er durchaus auch Wehmut. Das Gesetz, das ihm den Ruhestand zu vollen Bezügen trotz seiner Schwerbehinderung verwehrt hatte, sei fehlerhaft gewesen. Das Urteil begrüße er sehr, nicht nur für sich, sondern auch für andere Wahlbeamte in der gleichen Lage. Es sei nicht einzusehen, warum sie anders behandelt würden als ein Lebenszeitbeamter. Auch die Bevölkerung habe das so empfunden, berichtet Quante. Er sei oft auf der Straße angesprochen worden. Zum 30. September kann Quante jetzt in Ruhestand gehen. Sollte die Pfälzische Pensionsanstalt nicht weiter den Rechtsweg gehen – was Quante für unwahrscheinlich und wenig chancenreich hält. Nach Quantes Dienstende muss es innerhalb von drei Monaten zu Neuwahlen kommen. Da die dann ausgerechnet in die Weihnachtszeit fallen würden, rechnet Quante eher mit einem Termin im Januar. Eine Verbandsgemeinderratssitzung nach den Ferien werde er noch leiten. Dann geht Wolfgang Quante nach 44 Jahren im öffentlichen Dienst und 23 Jahren als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Freinsheim in den Ruhestand. (jpl)

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