Frankenthal / Weisenheim am Sand
Besitz von Kinderpornografie: 55-Jähriger verurteilt
Dass der 55-Jährige kinderpornografische Bilder und Videos als Dateien besitzt, war durch einen Zufall herausgekommen. Hacker hatten die Firma, in der er angestellt war, angegriffen. Daraufhin waren Dienstcomputer und -laptops überprüft worden. Auf dem Gerät des Angeklagten waren laut Aussage einer ermittelnden Polizeibeamtin „verdächtige Dateipfade“ entdeckt worden. Ein Vorgesetzter hatte den Mann angezeigt.
Bei der Durchsuchung in der Firma und in den Privaträumen beschlagnahmten die Beamten Festplatten und Rechner. Die Auswertung ergab: Der Angeklagte verfügte über mehr als 30.000 Bilder mit kinderpornografischem Inhalt sowie über 1800 Videos mit einer Laufzeit von 750 Stunden. „So eine Menge habe ich noch nie gesehen“, kommentierte die von Richter Bohlender vernommene Polizeibeamtin. Die 85.000 Dateien, fein säuberlich in Ordern abgelegt, die zum Teil Namen oder Decknamen der Mädchen trugen, machten den Fall außergewöhnlich. Das Material sei in negativer Hinsicht herausragend: So gebe es viele Fotos und Videos, in denen Mädchen zwischen dem Säuglings- und Jugendalter nicht nur nackt in Pose zu sehen sind, sondern eindeutig misshandelt werden.
„Würde so etwas nie selbst machen“
Ob ihm nicht klar gewesen sei, dass hinter seinem Konsum jeweils ein Missbrauch stecke, wollte Bohlender vom Angeklagten wissen. Und ob er sich deswegen jemals über eine Therapie Gedanken gemacht habe. „Ich habe nur die Neigung, mir solches Material anzuschauen. Ich würde so etwas nie selbst machen“, erklärte der 55-Jährige. Die schier überwältigende Datenmenge habe er in gut 20 Jahren im Internet und in einschlägigen Foren „gesammelt“ und alleine den Besitz und Konsum auch nicht als großes Problem angesehen. Woraufhin Bohlender direkt widersprach: „Alleine schon, dass Sie heute hier deswegen sitzen, zeigt, dass Sie ein Problem haben. Schon für ein einziges Bild könnten Sie bestraft werden.“
Staatsanwältin Bauer betonte, dass es sich bei den „gesammelten“ Dateien nicht um die Darstellung von „Vergehen“ handele, sondern um schwere Verbrechen. Strafmildernd wirke sich aus, dass der Angeklagte keine Vorstrafen habe, im Ermittlungsverfahren kooperiert und zum Beispiel Sperrcodes genannt habe, vor Gericht geständig sei und auf die Asservate verzichte. „Allerdings haben wir es mit einer erdrückenden Beweislast zu tun, das ist keine normale Kinderpornografie, sondern in Menge und Qualität herausragend.“ Sie forderte zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Verteidiger Markus Ovdiienko wollte die Taten nicht verharmlosen, pochte aber darauf, dass sein vollumfänglich geständiger Mandant die Daten lediglich besessen und nicht verbreitet oder gar angefertigt habe, und plädierte für eine Strafe auf Bewährung.
Therapie, 15.000 Euro und ein Bewährungshelfer
„Unter Zurückstellung erheblicher Bedenken“ lautete der Richterspruch anschließend zwei Jahre auf Bewährung. Allerdings knüpfte Bohlender Bedingungen an das Urteil, das ausdrücklich „keinen Freispruch“ bedeute. So bekommt der Verurteilte einen Bewährungshelfer, muss mögliche Wohnortwechsel melden, 15.000 Euro in 15 Raten an den Kinderschutzbund zahlen, sich in einer Therapie mit der Thematik auseinandersetzen und straffrei bleiben.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht: Während Angeklagter und Verteidiger direkt im Gericht den Verzicht auf Rechtsmittel erklärten, steht der Staatsanwaltschaft dieser Weg noch offen.