Kreis Germersheim Vogelgrippe: Nicht alle Vögel müssen getötet werden

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Wörth: Die Kreisverwaltung hat ihre gestern Mittag Anordnung zurück gezogen, nach der alle 540 Tiere in der Anlage der Wörther Rassegeflügelzüchter „gekeult“ werden sollten. Grund war der Verdacht auf Vogelgrippe. Die Verantwortung für seine Anordnung schiebt Landrat Brechtel (CDU) der rot-grünen Landesregierung zu.

Die Wörther Rassegeflügelzüchter sind einerseits erleichtert. Die komplette Tötung ihres Tierbestands bleibt ihnen wohl erspart. Jetzt dürfen sie versuchen, möglichst viele Tiere in Ställen unterzubringen. Sie werden dann regelmäßig untersucht. Getötet werden sollen nur noch die Tiere, die nicht in Quarantäne leben können. Andererseits sind die Züchter enttäuscht. Denn sie hatten sich gerichtlich gegen die Anordnung der Kreisverwaltung Germersheim gewehrt, alle Tiere zu töten, weil bei Stichproben Antikörper für eine relativ harmlose Virusvariante gefunden wurde. Die Chance, dass die Anordnung vom Verwaltungsgericht einkassiert wird, schätzte der Anwalt der Züchter als sehr gut ein, so Vereinsvorsitzender Joachim Gottschang. Letztlich kam es aber zu keiner gerichtlichen Entscheidung, weil der Kreis Germersheim seine Anordnung vorher zurück gezogen hat. „Wir wollten bewirken, dass die Vogelgrippe-Verordnung komplett überdacht wird“, so Gottschang. Landrat Fritz Brechtel (CDU) macht für die Anordnungen der von ihm geführten Kreisverwaltung die Landesregierung verantwortlich. Das Land habe den Landkreis am Wochenende aufgefordert, alle Tiere in der Wörther Zuchtanlage ausnahmslos zu töten. „Ein Vorschlag des Landrates, wenigstens die Tiere zu retten, die rasch in Ställen untergebracht werden können, wurde vom Ministerium abgelehnt“, so die Kreisverwaltung in einer Mitteilung. Erst im zweiten Anlauf habe gestern das Umweltministerium dem „Kompromiss“ zugestimmt. „Ich bin wirklich froh, dass mein hartnäckiges Nachfragen beim Land und die Verfügung des Gerichts doch noch dazu geführt haben, dass sich das Land dem Vorschlag anschließen konnte, wenn auch zunächst nur unter Vorbehalt“, lässt Brechtel sich zitieren. Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) hingegen verweist auf das Tierseuchengesetz: „Die Landkreise sind für den Vollzug des Tierseuchenrechtes zuständig und erteilen die entsprechenden Anordnungen. Daher hat der Landrat Brechtel des Landkreises Germersheim die Entscheidung getroffen.“ Das Umweltministerium sei Überwachungsbehörde für die rechtskonforme Umsetzung. „Das Land hat keine Weisung zur Tötungsanordnung gegeben, wie vom Landkreis verlautbart wird. Und auch zu einem ,Kompromiss’ konnte das Land keine Stellung nehmen, da vom Landkreis bis heute gar keine Unterlagen zur rechtlichen Bewertung vorgelegt wurden“, so Höfken. Das Umweltministerium habe von Anfang an die für Seuchenbekämpfung zuständige Kreisverwaltung auf die geltende Rechtslage wie auch auf die rechtlichen Bedingungen für Ausnahmemöglichkeiten von der Tötung hingewiesen. Der Kreis habe zu diesen rechtlichen Bedingungen für Ausnahmeregelungen bislang nichts vorgebracht und statt dessen die Tötungsanordnung erteilt. „Sofern der Kreis die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Tötung jetzt erfüllen will und kann, befürworten wir als Aufsichtsbehörde eine Ausnahme von der Tötung zum Erhalt seltener Rassen“, so das Umweltministerium. An diesem rechtlichen Standpunkt des Ministeriums habe sich in den letzten Tagen nichts geändert. Geändert habe sich lediglich das Vorgehen des Landkreises. Das Land habe dem Kreis weitere Unterstützung bei fachlichen und rechtlichen Fragen angeboten. „Bedauerlich ist, dass im Landrats-Wahlkampf im Kreis Germersheim die wichtige Frage der Seuchenbekämpfung politisch instrumentalisiert wird“, so Höfken. |lap

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