Frankenthal Falschparken am Hauptbahnhof Frankenthal ist teuer

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WAS BÜRGER ÄRGERT: 36 Euro Gebühren und Vertragsstrafe werden fällig, wenn ein Auto nur wenige Minuten ohne Parkschein vor dem Hauptbahnhof Frankenthal steht. Was Betroffene auf die Palme bringt, stellt nach Ansicht des Betreibers, der Contipark Parkgaragen GmbH, eine notwendige Sanktion dar.

Paul Bernhard, RHEINPFALZ-Leser aus Großniedesheim, hat seine Strafe bereits bezahlt. Ärgerlich aber findet er das immer noch, was er Mitte Juli vor dem Frankenthaler Hauptbahnhof erlebt hat. Gegen 8.25 Uhr sei er dort auf einen Parkplatz gefahren, berichtet er, um jemanden abzuholen, der wenige Minuten später, um 8.29 Uhr, mit dem Zug aus Mannheim ankommen sollte. Aus Gedankenlosigkeit habe er in der Hektik kein Parkticket gezogen, das räumt er ein. Kurze Zeit danach, mit dem Bekannten zurück am Auto, habe er dort die am Scheibenwischer angebrachte Zahlungsaufforderung gefunden: Sechs Euro Parkgebühren und 30 Euro „Vertragsstrafe“ verlangte die Contipark Parkgaragengesellschaft mbH Berlin von dem Opel-Fahrer. Ausgefertigt worden war das Ganze um 8.28 Uhr – also schon etwa drei Minuten, nachdem Bernhard sein Auto dort abgestellt hatte. „Da kommt der Verdacht auf, dass es einen Beobachtungsposten geben muss, der nur darauf wartet, Sünder zu erwischen und abzukassieren“, meint Bernhard und spricht von „Abzocke“. Deutsche Bahn und Kundenservice – das seien ja „bekanntlich Gegensätze“. Genau darauf aber, das Bemühen, Kundenservice zu bieten, beruft sich der Betreiber Contipark. „Wir bedauern, dass es zu Beschwerden von Schwarzparkern kommt, während zahlungswillige Kunden teilweise keine Parkplätze finden, die sich wiederum genau darüber beschweren“, heißt es in einer per E-Mail übermittelten Stellungnahme. Contipark ist nach eigenen Angaben Betreiber der Parkflächen; dabei gibt es einen direkten Bezug zur Deutschen Bahn AG: Für das Parkraum-Management sei die DB BahnPark GmbH zuständig, ein Gemeinschaftsunternehmen der Bahn-Tochter DB Station&Service GmbH und der Contipark International Parking GmbH. „Auch wir müssen Pacht für die Fläche zahlen“, erklärt Contipark. „Wir können daher nicht zulassen, dass Schwarzparker ungeahndet bei uns parken.“ Die geforderte Vertragsstrafe von 30 Euro diene einerseits dazu, „Kosten der Feststellung und Ahndung von Verstößen“ zu decken. Andererseits solle ihre Höhe „vor dem Missbrauch der Parkräume wirkungsvoll abschrecken“. In Gerichtsverfahren sei dieses Vorgehen bisher als zulässig bestätigt worden. Über die geforderten Parkgebühren informiert eine Übersicht, die am Kassenautomaten angebracht ist. Eine Stunde kostet 1,50 Euro. Für 24 Stunden werden sechs Euro fällig, für maximal sieben Tage 30 Euro. Die „Vertrags- und Einstellbedingungen“ vom 1. April 2016 sind darüber in kleiner Schrift angebracht. Als „Punkt 6“ von insgesamt 17 wird die mögliche Erhebung einer Vertragsstrafe von 30 Euro angedroht. Das steht dann aber auch noch in größerer Schrift auf einem separaten Schild. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz hört nach eigenen Angaben immer wieder Klagen über das beschriebene Verhalten von Contipark, aber auch von anderen vergleichbaren Unternehmen. Auf die Vertragsbedingungen müsse hinreichend deutlich hingewiesen werden, unterstreicht Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. Dann könne in der Tat auch eine Vertragsstrafe gefordert werden. Die Höhe müsse „angemessen“ sein. Bei 30 Euro sei es wahrscheinlich, dass Gerichte diese Angemessenheit im Streitfall noch bejahen würden. Auch wenn die Parkunternehmen erklärten, dass es ihnen nur darum gehe, für diszipliniertes Verhalten zu sorgen, sei der Einzug derart hoher Vertragsstrafen „auch ein Geschäftsmodell“, urteilt Gollner. Denn damit würden vermutlich erhebliche Einnahmen erzielt. Nicht nur an Bahnhöfen gebe es diese Konflikte häufig, sondern „immer mehr auch auf Supermarkt-Parkplätzen“, sagt der Fachmann der Verbraucherzentrale. Auch dort gebe es Kontrollen, und wer länger als eine Stunde parke, werde zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert. Wer sich weigere, müsse damit rechnen, dass ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet werde. „Wachsam sein“ ist daher der wichtigste Rat, den Gollner Verkehrsteilnehmern gibt. Genau aufpassen sollte man vor allem dort, wo es einen „unbeschrankten Zugang“ zu intensiv genutzten Parkflächen gebe. Denn vor allem dort kämen erfahrungsgemäß die Vertragsstrafe-Klauseln ins Spiel. Auch die Stadtverwaltung wird gelegentlich auf die Praktiken am Bahnhof angesprochen. Anders als ein Privater kann sie Sanktionen nicht beliebig festlegen. „Das ist bundeseinheitlich im Bußgeldkatalog geregelt“, sagt Beigeordneter Bernd Knöppel (CDU). Die Zeiten, in denen ein Strafzettel „günstiger“ als ein Parkticket gewesen sei, seien aber vorbei, hält Günter Gerbich, stellvertretender Leiter des städtischen Bereichs Ordnung und Umwelt, fest. 15 bis 20 Euro Verwarnungsgeld würden an abgelaufenen Parkuhren häufig fällig. Und wenn jemand sogar unberechtigt in der Fußgängerzone stehe, „dann kostet das pro Fall 35 Euro“.

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