Bad Dürkheim Der letzte Wille

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Was ein ordnungsgemäßes Testament beinhaltet, hat uns der Dürkheimer Rechtsanwalt Horst Seitz erzählt. Es geht auch um Haustiere und Enterbungen. Überraschend: Nicht mal 50 Prozent verfassen überhaupt ihren letzten Willen.

Eventuell passieren nach dem Tod eines Menschen Dinge, die der Betroffene selbst gar nicht wollte. Dabei hätte er sie regeln können. Rechtzeitig. Einen letzten Willen zu Papier zu bringen, ist für eine Person, die bei vollem Verstand ist, eigentlich keine schwierige Angelegenheit. Es genügt ein Stift und ein Blatt Papier. Der Dürkheimer Rechtsanwalt Horst Seitz verweist vor allem auf die formalen Dinge, die eingehalten werden müssen. Damit der Nachlass ordnungsgemäß und ohne Reibereien entsprechend den Wünschen des Erblassers verteilt werden kann, müsse ein Testament nicht nur eindeutig, sondern auch rechtlich einwandfrei formuliert werden. Jeder noch so kleine Zweifel oder ein falsches Wort an der falschen Stelle kann den Letzten Willen zunichtemachen. „Wir leben eigentlich davon, dass es hinterher Krach gibt“, gibt Seitz zu. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir in ungeordneter Folge zusammengefasst. Können Haustiere etwas erben?  Die Tierliebe ist manchmal größer als die Liebe zu Menschen. Es kommt daher vor, dass Erblasser ihre Tiere im Testament bedenken. Das ist deshalb nicht mit dem Erbrecht vereinbar, weil es sich bei Tieren nicht um juristische Personen handelt. Sie können ebenso wenig erben wie die Kaffeemaschine erben kann. Wer sein Tier aber im Testament bedenken möchte, kann beispielsweise dafür sorgen, dass ein menschlicher Erbe sich um das Tier kümmert. Oder eine Tierschutzorganisation als Erbe einsetzen. Darf jeder ein Testament machen? Ein Testament darf laut Horst Seitz nur von Personen angefertigt werden, die „testierfähig“ sind. Menschen, die beispielsweise unter einer Demenz oder einer Psychose leiden, scheiden insofern in vielen Fällen schon aus. Minderjährige können ein Testament machen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Muss das Testament jeweils in Gegenwart eines Notars angefertigt werden?  Das ist nicht notwendig. Rechtsanwalt Seitz warnt aber: Das Testament muss handschriftlich angefertigt sein, es muss ein Datum und die Unterschrift des Erblassers enthalten. Darüberhinaus muss es leserlich sein und dem Erblasser dem Inhalt nach zuordenbar. Computer oder Schreibmaschine machen ein Testament ungültig. Wer darf nicht als Erbe von Geld eingesetzt werden?  Zum Beispiel Pflegekräfte in entsprechenden Heimen. Das Gesetz verbietet es ihnen, Geldleistungen von Erblassern anzunehmen. Kleine Aufmerksamkeiten sächlicher Art wie Blumen oder Pralinen sind dagegen erlaubt. Anders sieht das bei privaten oder ambulanten Pflegediensten aus. Dort genügt im Einzelfall die Erlaubnis des Arbeitgebers. Testament zählt, wenn mehrere existieren? Horst Seitz weiß aus Erfahrung, dass es Personen gibt, die öfter mal ein neues Testament verfassen. Dabei hat im Sterbefall immer jenes Testament Vorrang, das neueren Datums ist. Um nicht für Verwirrung zu sorgen, ist es empfehlenswert, ältere Testamente zu vernichten. Was passiert, wenn kein Testament existiert? Dann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In der Regel erben nach der gesetzliche Erbfolge die Verwandten (neben dem Ehegatten). Die Verwandten werden in Erbenordnungen eingeteilt. Zunächst werden die Kinder des Erblassers berücksichtigt. Dann die Eltern des Erblassers. Kann man seine Kinder komplett enterben?  Selbst wenn man sein ganzes Geld lieber der Kirchengemeinde vermacht als dem schlecht erzogenen und undankbaren Nachwuchs – völlig enterben kann man die nächsten Verwandten nicht. Geschwister können ausgeschlossen werden, aber Kinder und Ehegatten haben das Recht auf einen Pflichtteil. Dieser Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlich vorgesehenen Erbteils. Nur nach speziellen Vorkommnissen kann man einen Nachkommen komplett enterben. Das ist per Gesetz bei schweren Verbrechen möglich, die sich gegen den Erblasser richten. Raub, sexuelle Nötigung oder Mordversuche wären beispielsweise solche Fälle. Wer lediglich den elterlichen Geldbeutel plündert oder die Eltern ins Seniorenheim abschiebt, kann dafür noch nicht enterbt werden. Wie und an welchem Ort bewahrt man ein Testament am besten auf?  Horst Seitz sagt klar und pragmatisch: So, dass es auffindbar ist. Von Vorteil sind beispielsweise das Familienstammbuch oder persönlichen Unterlagen. Für Seitz gehört das Testament mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht zusammen. Kann ein Testament auch auf Band aufgenommen oder mündlich übermittelt werden? Das geht nach den gesetzlichen Regelungen eigentlich nicht. Die Ausnahme heißt „Nottestament“. Es wird dann angefertigt, wenn der Erblasser sehr wahrscheinlich aus dem Leben scheidet und seinen letzten Willen nicht mehr handschriftlich formulieren kann. Dabei müssen drei Zeugen anwesend sein. Dieses Nottestament gilt lediglich drei Monate. Wer nach dieser Zeit noch immer lebt, muss ein neues Testament anfertigen. Die älteste Form ist das Nottestament auf See, das seit dem Jahr 1900 gesetzlich geregelt ist. Heute ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter Paragraf 2251 zu finden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Schiff unter deutscher Flagge außerhalb eines deutschen Hafens unterwegs ist. Was bedeutet Berliner Testament ? Horst Seitz nennt es das Ehegattentestament. Es regelt, dass beim Tod des Erblassers zunächst alles dem Ehegatten zufällt und nach dem Tod des Ehepartners alles an die Kinder geht. Würde die gesetzliche Erbfolge greifen, würde dem überlebenden Partner eventuell nur die Hälfte – bei Gütertrennung sogar nur ein Viertel – des Nachlasses bleiben, was dazu führen könnte, dass größere Vermögenswerte (vor allem gemeinsam erworbenes Grundeigentum) verkauft werden müssen. Warum ein Notar sinnvoll ist Überlässt man die Arbeit der Erstellung eines Testaments einem Notar, sorgt er dafür, dass keine widersprüchlichen Aussagen getroffen werden. Dass es dabei im Zweifelsfall auf jedes einzelne Wort ankommt, ist vielen nicht bewusst. Beispiel: Zwischen „vermachen“ und „vererben“ liegen rein rechtlich Welten. Sofern die Formulierungen ein klares Bild ergeben, werden einzelne Vokabeln zwar nicht gleich auf die Goldwaage gelegt - bleibt aber auch nur ein kleiner Interpretationsspielraum, sind Probleme nicht ausgeschlossen. Experten wie Seitz raten daher zu einfachen und kurzen Sätzen. Tipp: Je mehr Personen im Testament aufgeführt sind, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass es im Nachhinein zu Erbstreitigkeiten kommt. In einer Erbengemeinschaft existieren mehrere gleich berechtigte Mitglieder. Das kann zu nach der Erfahrung von Experten zu Unfrieden führen. ZUR SERIE „Unser Hospiz“ – selten haben sich die Menschen in Bad Dürkheim so intensiv für ein Projekt engagiert. In einer Serie befasst sich die RHEINPFALZ mit verschiedenen Aspekten des Sterbens.  

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