Grünstadt Angeklagter wird keine Angaben machen

Am Dienstag beginnt um 9 Uhr vor dem Schwurgericht des Landgerichts Mannheim der Prozess gegen einen 40-Jährigen aus Bulgarien, der am späten Abend des 3. Oktober 2013 in Mannheim die litauische Studentin Gabriele Z. ermordet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten außerdem Übergriffe gegen Frauen aus Speyer und Grünstadt vor.

Der 40-Jährige, der am 19. Oktober in Grünstadt festgenommen wurde, zwei Tage nach einem Angriff auf zwei Mädchen in Grünstadt, schweigt zu allen Vorwürfen. Nach Angaben seiner Anwälte Maximilian Endler und Inga Berg wird er auch während der Verhandlung keine Angaben machen. Die 20-jährige Studentin war unter einer Auffahrt der Kurt-Schumacher-Brücke vergewaltigt und erwürgt worden. Der gewaltsame Tod der jungen Frau hatte in Mannheim sehr viel Aufsehen erregt. Nur wenige Tage später, am 17. Oktober, wurden in der Bahnhofsunterführung in Grünstadt eine 13-Jährige und eine 17-Jährige überfallen. Die beiden Mädchen wehrten sich heftig und konnten fliehen. Dem Täter gelang es lediglich, dem einen der Mädchen die Handtasche zu stehlen. Die enthielt keine Wertsachen. Zwei Tage später wurde der damals in Grünstadt lebende Bulgare festgenommen. Bei der Abgleichung von DNA-Spuren stellte die Polizei fest, dass der gleiche Täter am 10. August kurz vor Mitternacht in Speyer eine Frau überfallen, gewürgt und beraubt hat. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass der Mann dabei mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hat. In der Verhandlung, für die das Schwurgericht 23 Tage angesetzt hat, soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch geprüft werden, ob für den Bulgaren eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Das würde bedeuten, dass er nachdem er seine Strafe abgesessen hat, nur dann aus der Haft entlassen würde, wenn Sachverständige dem Mann attestieren, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Ziel der Verteidigung sei es, das Ergebnis möglichst abzumildern, so Endler. So könne man eventuell in Betracht ziehen, ob es sich bei der Tat in Mannheim um einen Raub mit Todesfolge gehandelt hat. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte den Tod der Studentin „billigend in Kauf genommen“ hat, dies ist eines der Kriterien für Mord. Das Wichtigste für ihn sei jedoch „eine ordentliche Verteidigung zu gewährleisten, wie dies den Prinzipien eines Rechtsstaat entspricht“, betont Endler. Verwandte der Studentin, die Frau aus Speyer und die Mädchen aus Grünstadt werden in dem Prozess Nebenkläger sein. Die Nebenkläger werden von fünf, überwiegend bekannten Anwälten aus Mannheim und Ludwigshafen vertreten. An den ersten vier Verhandlungstagen werden hauptsächlich Polizeibeamte und die Mannheimer, die die tote Studentin fanden, als Zeugen gehört. Die Aussagen der Frauen aus Speyer und Grünstadt sind für den 29. April geplant. Bei den Aussagen der Opfer könnte die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Unter anderem deshalb, weil die beiden Mädchen aus dem Leiningerland minderjährig sind. Nach der derzeitigen Planung soll das Urteil am 18. Juli verkündet werden. (ann)

x