Zweibrücken Vater schlägt 14-Jährigen

Gegen Zahlung einer Geldauflage von 200 Euro stellte das Amtsgericht am Dienstag ein Verfahren wegen Körperverletzung gegen einen 43-jährigen Zweibrücker vorläufig ein.

Am 17. Mai zur Mittagszeit schlug der Mann den 14-jährigen Freund seiner Tochter zweimal ins Gesicht. Der junge Mann wurde dabei an den Lippen verletzt und trug einen Bluterguss davon. Der sechsfache Familienvater räumte vor Gericht sein Fehlverhalten ein und gab zur Begründung an, dass er das Verhältnis des jungen Mannes mit seiner Tochter nicht dulden wollte – zumal der junge Mann bereits zuvor mit einer anderen Tochter von ihm befreundet gewesen war. An diesem Tag wollte der 43-Jährige seine Tochter von der Schule abholen und sah, wie sie und der 14-Jährige auf dem Schulhof Zärtlichkeiten austauschten. Dabei platzte ihm offenbar der Kragen, und er schlug zu. Der Jugendliche gab vor Gericht an, dass sich der Angeklagte bereits bei ihm entschuldigt habe. Die bei der Polizei in Zweibrücken gestellte Anzeige wurde zurückgenommen. Endgültig eingestellt wird das Verfahren, wenn der Angeklagte das Geld an den Kinderschutzbund in Zweibrücken bezahlt hat.

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