Kreis Südwestpfalz Geständnis und Aussage sorgt für milde Strafe

Wegen „unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln“ verurteilte das Kaiserslauterer Landgericht am Freitag einen 29-Jährigen zu drei Jahren Haft ohne Bewährung. Ein mildes Urteil, denn der junge Kaiserslauterer ist ein sogenannter Wiederholungstäter, und der illegale Deal mit mehr als einem Kilo Amphetamin fand während einer laufenden Bewährungsfrist statt.

Bereits am ersten Verhandlungstag hatte sich abgezeichnet, worauf dieses Strafverfahren vermutlich hinauslaufen würde. Denn zum einen räumte der Angeklagte ohne Wenn und Aber ein, was sich im April dieses Jahres in Hamburg und Kaiserslautern abgespielt hatte: Gemeinsam mit einem Kumpel war der 29-Jährige mit einem Mietwagen in die Hansestadt gefahren, um dort insgesamt 1,6 Kilo Amphetamin bei einem „Großhändler“ zu erstehen. Der Gewinn aus dieser kleinen Spritztour erschien verlockend: Der Einkaufspreis für die synthetische Droge sollte bei rund 3000 Euro liegen, ihr Wiederverkaufswert betrug dagegen etwa 4500 Euro. Das Beste an dem vermeintlich sicheren Deal: Ein zahlungskräftiger Kunde stand in Kaiserslautern schon parat. Bereits bei früheren „kleinen Geschäften“ hatte sich der Mann als zuverlässiger Abnehmer erwiesen, der jetzt angeblich eine Nummer größer ins Geschäft einsteigen wollte. Was die beiden Lieferanten allerdings erst bei der Übergabe des Stoffes bemerkten: Ihr Kunde war eine sogenannte Vertrauensperson der Polizei: Statt schöner Profite winkte den beiden jungen Handelsmännern ihre Festnahme samt mehrmonatiger Untersuchungshaft. Für den 29-Jährigen folgte eine Anklage wegen „unerlaubtem bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln“, denn er hatte beim damaligen Treffen sowohl eine Gasdruck-Pistole als auch ein „Einhand-Messer“ dabei. Auch wenn die Schusswaffe nicht funktionierte und das Klappmesser wohl klemmte: In der Regel werden dafür, unter Berücksichtigung der Drogen-Menge, mindestens fünf Jahre Gefängnis fällig. Umso mehr, als der junge Mann gerade mal ein halbes Jahr auf freiem Fuß war, nachdem er zuvor für dasselbe Delikt zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Aber es war nicht nur die glaubhaft vorgetragene Reue, die den Angeklagten vor einer wesentlich längeren Haftstrafe rettete. Denn nach seiner Festnahme hatte er nicht nur in eigener Sache gestanden, sondern den Polizisten wohl brauchbare Hinweise über seine Lieferanten geliefert. Diese „sehr konkreten Informationen, die in Hamburg zu Fahndungserfolgen führten“ lobte der Staatsanwalt gestern in seinem Plädoyer. Mit dem Rabatt, den es für diese Kooperationsbereitschaft geben sollte, tat sich der Ankläger jedoch schwer: Auf der einen Seite stünden die Wiederholungstat, die mitgeführten Waffen und die recht hohe Menge Rauschgift. Auf der anderen Seite „das glaubhafte Geständnis und die Aussagen bei der Polizei“. Am Ende forderte die Anklage eine relativ milde Gesamtstrafe von drei Jahren Haft, die das Gericht für angemessen hielt. Vor diesem Hintergrund konnte selbst der Verteidiger, der zwei Jahre und neun Monate gefordert hatte, nicht allzu laut protestieren. Bleibt dem jungen Mann, neben seiner weiteren Inhaftierung, ein vielleicht sehr konkretes Problem: Ehemalige Markt-Teilnehmer, die vor der Polizei über ihre illegalen Geschäftsbeziehungen aussagen, werden in der Rauschgift-Szene nicht besonders geschätzt. „Deshalb kann ich Ihnen nur raten, sich während der Haftzeit auch mit Hilfe der Anstaltsleitung möglichst wirkungsvoll zu schützen“, lautete denn auch der offenbar gut gemeinte Hinweis des Vorsitzenden Richters.

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