Pirmasens Bewaffneter Diebstahl: Angeklagter kommt mit Jugendstrafe davon

Weil er zur Tatzeit noch unter 21 Jahre alt war, wurde der Angeklagte nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
Weil er zur Tatzeit noch unter 21 Jahre alt war, wurde der Angeklagte nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.

Dass er zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war, kam einem 20-Jährigen am Montag vor dem Jugendschöffengericht zugute. Sonst wäre seine Strafe erheblich höher ausgefallen, belehrte die Vorsitzende Richterin den jungen Mann. Konsequenzen gibt es dennoch.

Im Januar vergangenen Jahres hatte der 20-Jährige laut Anklageschrift gegen 22 Uhr die Schaufensterscheibe eines Ladens in der Bahnhofstraße in Pirmasens mit einem Baseballschläger eingeschlagen und eine Glas-Bong im Wert von 30 Euro entwendet. Der Sachschaden betrug 500 Euro. Elf Tage später habe er erneut die Schaufensterscheibe des Geschäftes eingeschlagen und vier weitere Glas-Bongs, fünf Packungen Siebe und drei Wasserpfeifen im Wert von 150 Euro gestohlen. Hierbei habe er ein Tierabwehrspray bei sich getragen. Es entstand ein Sachschaden von 1000 Euro. Zwei Tage zuvor hatte er laut Anklage in einer Tankstelle drei Packungen Gummibärchen im Wert von fünf Euro gestohlen. Auch auf der digitalen Plattform Ebay soll sich der Angeklagte im September 2022 strafbar gemacht haben: Dort habe er zwei Handys zu je 50 und 90 Euro versteigert und den Bietern die Ware trotz Eingang der Zahlung nicht geliefert.

Der 20-Jährige, der unter Betreuung steht, räumte die Taten vollumfänglich ein. Er habe Geld für Drogen gebraucht und die Wasserpfeifen verkaufen wollen. Aber er sei erwischt worden, sagte er vor Gericht. Außerdem berichtete er, dass er täglich Alkohol konsumiere und vor sechs Jahren auch damit begonnen habe, Cannabis zu rauchen und andere Drogen auszuprobieren. Seinen Cannabis-Konsum habe er mittlerweile eingestellt. Vor Gericht hieß es, dass der Konsum von Drogen bei ihm zu einer akuten Psychose und zum Aufenthalt in der Psychiatrie geführt hätten. Eine vorangegangene Verurteilung hatte ihm drei Tage Jugendarrest eingebracht, die er „nicht toll“ gefunden habe, die ihn aber nicht von weiteren Straftaten abgehalten hätte.

Eine Woche Jugendarrest

Das Jugendschöffengericht verurteilte den 20-Jährigen wegen Diebstahls mit Waffen in Tateinheit mit Sachbeschädigung in zwei Fällen, Diebstahls und zweifachen gewerblichen Betrugs. Vom Gericht wurde ihm auferlegt, dass er ein Jahr lang an monatlichen Drogenberatungsgesprächen teilnehmen muss. Er muss sich um ein zweiwöchiges Praktikum bemühen und eine Woche Jugendarrest verbringen.

Den Arrest hielt das Gericht für „erzieherisch geboten“, um ihm einen Eindruck von den Konsequenzen weiterer Straftaten zu vermitteln. Er ist vorbestraft und wird im Herbst 21 Jahre alt. Ab dann gilt für ihn Erwachsenenstrafrecht. Seine Probleme mit Drogen und Alkohol habe er eingesehen. Aber er habe noch einen langen Weg vor sich, betonte die Richterin in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist rechtskräftig.

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