Pirmasens Nach Ladendiebstahl ins Gefängnis

Fünf Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängte das Amtsgericht Pirmasens am Dienstag gegen einen 30-jährigen Mann aus Pirmasens wegen zweifachen Ladendiebstahls.

Der Angeklagte gestand, bereits einen Tag nach seiner Haftentlassung Ende Februar dieses Jahres in einem Drogeriemarkt in Pirmasens vier Flakons Parfum im Gesamtwert von 463,80 Euro entwendet zu haben. Er habe zuvor eine halbe Schachtel Diazepam geschluckt und dann etwas Unnötiges geklaut, gab er an. Richterin Kathrin Schmitt hielt ihm seine Angaben bei der Polizei vor, wonach er seinen Geldbeutel mit 90 Euro Bargeld verloren habe, aber seiner Mutter bei einem Besuch ein Geschenk mitbringen wollte. „Es ist alles so schemenhaft durch die Tabletten“, er habe einen kompletten Filmriss, sagte der Angeklagte nun. Seit seinem 13. Lebensjahr habe er Drogen konsumiert, weshalb er zur mündlichen Prüfung in seinem Ausbildungsberuf nicht erschienen sei. „Mein Leben war ein Auf und Ab“, gestand er. Er habe cleane Phasen gehabt mit Arbeit, Urlaub und Freundin, sei dann aber wieder rückfällig geworden. Drei Drogentherapien habe er abgebrochen. Seit seiner letzten Haftentlassung sei er im Methadonprogramm, das mache ihn aber depressiv. Außerdem gab er zu, im April dieses Jahres in einem Schuhgeschäft in Hauenstein ein Paar Herren-Sport-Sneakers in seinen Rucksack gesteckt zu haben, ohne sie zu bezahlen. Staatsanwalt und Richterin hielten es für ausgeschlossen, dass der Angeklagte an einem Tag 25 Tabletten eines Beruhigungsmittels eingenommen habe. Es lasse vielmehr auf ein gezieltes Verhalten schließen, dass er teure, hochwertige Parfums eingesteckt habe. Damit sei er schuldfähig. Richterin Kathrin Schmitt hielt ihm sein „langes Vorstrafenregister für sein junges Leben“ vor. Drei Jahre, also zehn Prozent seines Lebens, sei er in Haft gewesen, hatte Staatsanwalt Freyer vorgerechnet und ihn auch auf die hohen Kosten einer Drogentherapie hingewiesen, für die die Allgemeinheit aufkommen müsse. Negativ schlug auch zu Buche, dass er bei den Taten unter zweifacher einschlägiger Bewährungszeit stand. Eine weitere Anklage wegen Hausfriedensbruch und Nötigung stellte das Gericht auf Antrag des Staatsanwaltes ein. Der Angeklagte war im April in den Keller einer Wohnung in Pirmasens eingedrungen, „um mich umzuschauen“, wie er angab. Als er vom Eigentümer und dessen Sohn überrascht wurde, sei er geflüchtet. Aber dessen Sohn habe ihn verfolgt und ihm ein Handy vors Gesicht gehalten, sagte der 30-Jährige. Laut Anklage soll er seinem Verfolger dann gedroht haben, ihn zu schlagen, wenn er ihn weiter verfolge.

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