Pirmasens Gericht: „Von morgens bis abends gesoffen“

Wegen Hausfriedensbruch, Nötigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung hat das Amtsgericht Pirmasens am Dienstag einen 34-jährigen Pirmasenser zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den 34-Jährigen angeklagt, am 27. Dezember 2016 gegen 18.30 Uhr trotz ausdrücklichen Verbots die Wohnung eines Bekannten seiner Verlobten im Winzler Viertel betreten und diesen beiseitegeschoben zu haben. Seine Verlobte habe er ins Gesicht geschlagen und gegen eine Kommode gestoßen, wodurch an Lampe, Kommode und Spiegel ein Sachschaden in Höhe von 400 Euro entstanden sei. Als seine Verlobte hinfiel, habe er sie zudem getreten, wodurch diese ein Hämatom am linken Auge erlitten habe. Der weitgehend geständige Angeklagte offenbarte: „Für uns war es Alltag, dass wir von morgens bis abends gesoffen haben.“ Er und seine Verlobte hätten an jenem Tag wieder „Palaver“ gehabt und gestritten. Als sie zu einem Bekannten abgehauen sei, sei er ihr nachgegangen. Diesen habe er zur Seite gedrängt, weil er ihn nicht in die Wohnung lassen wollte, berichtete der 34-Jährige. Er habe nicht gewollt, dass seine Verlobte sich dort aufhält, weil dort Drogen konsumiert würden. Sie hätten gegenseitig aneinander „gezottelt“, er habe sie auch geschlagen. Bei der Rangelei seien sie gestolpert und ein Spiegel sei kaputt gegangen. Am nächsten Tag sei wieder alles zwischen ihm und seiner Verlobten in Ordnung gewesen. Sie hätten zusammen einen kalten Entzug gemacht und wollten heiraten, sagte er. Er habe auch einen festen Arbeitsvertrag in Aussicht und wolle ein Antiaggressionstraining absolvieren. Staatsanwalt Freyer stellte fest, der 34-Jährige habe in zwölf Jahren 23 Einträge im Bundeszentralregister angehäuft. Es sei ein „gewisser roter Faden drin“, er habe eine „gewisse Affinität zur Gewalt“ und in laufender einschlägiger Bewährung gehandelt, so dass es keine weitere Bewährung geben könne. Verteidiger Christian Schmieden hingegen sah eine eindeutige Zäsur, da sein Mandant einen Entzug gemacht und Arbeit in Aussicht habe. Er plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Richterin Kathrin Schmitt erkannte „gute Ansätze“ bei dem Mann, bemängelte aber auch, der Freiheitsentzug im Jahre 2013 habe „keine Wirkung gezeigt“.

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