Pirmasens 300 Gramm Marihuana gelagert

Weil er 300 Gramm Marihuana in seiner Wohnung gelagert hatte, musste sich ein 50-jähriger Mann aus Pirmasens gestern vor dem Landgericht in Zweibrücken verantworten. Der Vorwurf: Unerlaubter Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln. Die Richterin sprach den Mann jedoch frei: Wegen einer seelischen Störung fehle ihm die Einsichtsfähigkeit, sagte sie.

Eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt oder einer psychiatrischen Klinik ordnete die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas allerdings nicht an. Dafür seien die Voraussetzungen nicht gegeben. Nach der Urteilsbegründung sagte die Richterin: „Ab jetzt sind sie ein freier Mann.“ Der 50-Jährige antwortete: „Okay – danke“ und verließ den Gerichtssaal. Zum Prozessbeginn um 9 Uhr wurde er noch in Handschellen von vier Beamten in den Gerichtssaal geführt. Der Prozess sollte eigentlich zwei Tage zuvor beginnen, doch der 50-Jährige fehlte unentschuldigt. Die Richterin erließ daraufhin einen Haftbefehl. Der Mann kam bis zum Prozessbeginn ins Gefängnis. Gestern legte er nach seinem Erscheinen im Gerichtssaal gleich los. Er schrie den fünf Richtern zu, dass für dieses Gericht ab 1982 das Staatshaftungsrecht aufgehoben sei. „Das hier ist ein Nazi-Standgericht“, schimpfte er und weigerte sich, sich hinzusetzen. Er sei nicht der, den die Richterin nannte, sagte er und nannte einen anderen Namen. Den ersten Zeugen beschimpfte der Mann. Es war ein Richter, der sich in den vergangenen Jahren bereits wegen der Betreuung des Mannes mit ihm befassen musste. Nachdem der Staatsanwalt die Anklageschrift verlesen hatte, rief er lauthals zu ihm hinüber: „Das ist alles Quatsch. Sie haben kein Recht, in meine Wohnung einzudringen. Sie haben einen Knall, Mensch.“ Als der Beisitzende Richter ein mehrseitiges Schriftstück des Angeklagten vorlas, in dem dieser eigene Ausführungen zur Evolutionstheorie machte, fühlte der Mann sich verstanden. Er gab, immer noch stehend, einige Kommentare hierzu ab. Er benutzte dabei einige Wortschöpfungen, die, so der psychiatrische Gutachter, symptomatisch seien für sein Krankheitsbild. Als letzte Zeugen wurden zwei Ermittler aus Pirmasens gehört. Der Oberkommissar schilderte, dass er und seine Kollegen den Mann im Januar 2015 überwältigen mussten, um in seine Wohnung zu gelangen. Im Schlafzimmer, im Wohnzimmer und in der Küche lagen Pakete, Glasgefäße und Tütchen, gefüllt mit Marihuana. Der Angeklagte gab zu, dass er Marihuana konsumiere. Er kaufe sich nur gute Ware und nicht das Pulver, das er in Pirmasens bekomme. Er kaufe das Marihuana nur für sich und nicht für „die Idioten da draußen“. Im Prozess habe der Angeklagte gezeigt, dass er plötzlich aufbrausend werde und sich dann wieder friedlich verhalte. Das sei typisch für seine psychische Erkrankung. Er sei aber keine Gefahr für die Allgemeinheit, hieß es in der Urteilsbegründung.

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