Neustadt Zur Sache: Das Amt der Weinkönigin

Die „Pfälzische Weinkönigin“, die 1931 in Neustadt gewählt wurde, hatte, so Krieger, mit dem Amt, wie wir es heute kennen, nur wenig zu tun. „Streng genommen war sie lediglich eine ,Festkönigin’ des pfälzischen Weinlesefestes, zu der man die ,schönste Tänzerin’ des Abends – übrigens eine Blondine aus dem ja nicht gerade für Weinbau bekannten Pirmasens – erkoren hatte“, sagt der Historiker. Irgendwelche repräsentativen Pflichten im Dienste der Weinwerbung seien mit dem Titel nicht verbunden gewesen. Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten 1933 sei jegliche Art von Misswahlen und Schönheitskonkurrenzen als Ausdruck amerikanischer Dekadenz verpönt gewesen. Beim Weinlesefest 1933 sei sogar auf die offizielle Proklamation einer Weinmajestät verzichtet worden. „Dass es ab 1934 erneut zur Einsetzung einer ,Pfälzischen’ und später sogar ,Deutschen Weinkönigin’ kam, ist offenkundig allein der persönlichen Intervention des NS-Gauleiters Joseph Bürckel zu verdanken. |kkr

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