Neustadt Freisprüche im Holiday-Park-Prozess

Im Fahrgeschäft „Spinning Barrels“ war im August 2014 ein elfjähriges Mädchen aus Hessen ums Leben gekommen. Foto: MEHN
Im Fahrgeschäft »Spinning Barrels« war im August 2014 ein elfjähriges Mädchen aus Hessen ums Leben gekommen.

Mit Freisprüchen endete am Donnerstag das Berufungsverfahren vor dem Frankenthaler Landgericht, bei dem sich zwei Mitarbeiter des Haßlocher Holiday Parks dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung stellen mussten. Am 15. August 2014 war ein elfjähriges Mädchen auf dem Fahrgeschäft „Spinning Barrels“ tödlich verunglückt. Die Hauptschuld sah der Vorsitzende Richter Uwe Gau beim Bediener, der im Juni 2016 rechtskräftig verurteilt wurde. Angeklagt waren dessen Vorgesetzte, ein Steward (31) und ein Operations Manager (42). Sie waren bereits in erster Instanz vor dem Amtsgericht Neustadt freigesprochen worden. Unstrittig sei, dass der Bediener vor der Unglücksfahrt an den „Spinning Barrels“ die Eingangstür habe offen stehen lassen, so dass die Mutter mit ihrer Tochter ungehindert hineingelangen konnten, so der Richter in der Urteilsbegründung. Zum menschlichen Versagen sei ein technisches hinzugekommen, denn das Fahrgeschäft hätte sich bei geöffneten Türen gar nicht starten lassen dürfen. Dass vorgeschriebene Mikrofondurchsagen vor dem Start von vielen Bedienern unterlassen wurden, hätte den Angeklagten auffallen müssen. Trotz dieser Kontrollverstöße fehlte der Kammer der kausale Zusammenhang: Es sei nicht eindeutig, dass das Unglück, wenn die Durchsage erfolgt wäre, nicht geschehen wäre. Staatsanwalt Torsten Lenz hatte den Angeklagten sowohl bei den Schulungen der Bediener als auch bei den Kontrollen Versäumnisse vorgeworfen und Geldstrafen gefordert. Die Eltern des getöteten Mädchens, Nebenkläger im Prozess, kündigten noch im Gerichtssaal Revision an.

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