Ludwigshafen Geldstrafe und ein Monat Fahrverbot

Wegen Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ist ein 49-Jähriger Ludwigshafener gestern vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot verurteilt worden. Er soll auf der Einfädelspur zur B 9 sein Auto aus Verärgerung so stark gebremst haben, dass ein folgender Pkw-Fahrer nicht mehr reagieren konnte und auf ihn auffuhr. Obwohl er zunächst eine gänzlich andere Version des Vorfalls lieferte, räumte der Angeklagte schließlich die Tat ein.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Ludwigshafener vor, am Nachmittag des 5. Februar 2017 in der Ausfahrt der A 650 zur B 9 Richtung Frankenthal den nachfolgenden Kfz-Fahrer zweimal ausgebremst und damit beim zweiten Mal eine Kollision verursacht zu haben. Gegen den ergangenen Strafbefehl legte er Widerspruch ein, so dass es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kam. Er sei auf der Einfädelspur zur Ausfahrt wie vorgeschrieben 80 Stundenkilometer gefahren, als ein Auto hinter ihm dicht aufgefahren sei. „Ich habe nicht gebremst, nur runtergeschaltet, da ist er mir drauf“, sagte der 49-jährige in der Verhandlung. Er habe in einer früheren Aussage gesagt, er hätte wegen eines Vogels auf der Fahrbahn kurz etwas gebremst, hielt ihm der Richter vor. „Nein, ich habe nur zurückgeschaltet“, blieb er dabei. Der Unfallgegner, ein 31-jähriger Mannheimer mit einem Audi A6, erzählte eine andere Geschichte. „Ich bin etwas spät in die Auffahrt eingefahren, vielleicht ein bisschen dicht hinter ihm gewesen, da hat er gleich gestikuliert, den Mittelfinger gezeigt und zweimal gebremst. Das erste Mal konnte ich auch noch bremsen, das zweite Mal hat er so stark gebremst bis fast auf Null, da bin ich hinten draufgefahren“, sagte er im Zeugenstand aus. Auch die 29-jährige Ehefrau des 31-jährigen, die im eigenen Auto hinter den beiden Kontrahenten her fuhr, musste deshalb stark bremsen. Alle drei hielten nach der Kollision rechts am Fahrbahnrand an. Der 49-jährige im vorausfahrenden Peugeot sei dann ausgestiegen und habe ihn und seine Frau in übelster Weise beleidigt, sagte der 31-jährige. Er habe dann die Polizei gerufen. „Er war derartig aggressiv, es war ein beängstigendes Verhalten. Er war kaum zu beruhigen“, schilderte die 29-jährige Ehefrau. In den Autos des Ehepaars befanden sich auch die beiden Kinder. Sie habe am Audi A6 ihres Ehemannes vorbeisehen können, wie der Fahrer im Auto davor gestikuliert habe, antwortete sie auf die entsprechende Frage des Richters. „Es gab überhaupt keinen Grund, so zu bremsen, da war nichts und niemand“, legte sie sich fest. Nachdem die Verteidigung offenbar ihre Chancen auf einen Freispruch schwinden sah, änderte sie ihre Taktik. Durch die Rücknahme des Einspruchs räumte der Angeklagte die Tat schließlich ein. Im Gegenzug wurde das Fahrverbot mit Blick auf die persönliche Situation des Angeklagten von zwei Monaten auf einen Monat reduziert. Er sei nach dem Verlust eines Beins in der Jugend zu 90 Prozent gehbehindert und auf das Auto angewiesen, hatte der Mann geltend gemacht. Bei der Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Euro berücksichtigte der Richter das mäßige Einkommen des Mannes, der als Angestellter einer Sicherheitsfirma arbeitet.

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