Wollmesheim Radfahrer nicht mehr verbannt aus der Wollmesheimer Hohl

Die neue Beschilderung kurz vor der Wollmesheimer Hohl.
Die neue Beschilderung kurz vor der Wollmesheimer Hohl.

Es gibt wieder Neuigkeiten aus der Wollmesheimer Hohl. Die Beschilderung wurde geändert.

Erhardt Vortanz vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) hat sich eingeschaltet und mit dem Landesbetrieb Mobilität in Speyer eine Besichtigung vor Ort erreicht.

Zur Erinnerung: Nachdem in der Hohl am Ortseingang Wollmesheim im vergangenen Jahr Brocken der Lösslehmwand auf die Straße gekullert waren und in einem Fall sogar ein Auto beschädigt hatten, musste der LBM handeln. Er ließ auf einer Seite eine Betonleitwand aufstellen, was den Straßenraum verengte und schließlich den Geh- und Radweg kostete. Deshalb durften Fußgänger und Radfahrer die Wollmesheimer Hohl am Fuß der protestantischen Kirche nicht mehr betreten und befahren. Sie wurden hinter der dortigen Bebauung über einen Wirtschaftsweg Richtung Landau geleitet. Auch von Landau kommend ging es nur noch über diese Strecke nach Wollmesheim.

Kanonen auf Spatzen?

Jetzt hat sich das Blatt wieder gedreht. Denn dem ADFC war die Regelung und auch die neue Beschilderung ein Dorn im Auge. „Mit Kanonen auf Spatzen geschossen“ überschreibt Vortanz seine Pressemitteilung. Das Zusatzschild an den Verkehrszeichen, „Geh- und Radweg Richtung Landau gesperrt“, bezeichnet er als in doppelter Hinsicht kurios: Einen ausgewiesenen Radweg habe es dort noch nie gegeben, und der Gehweg sei durch die Verschwenkung der Kfz-Fahrbahn im Bereich der Betonleitwand ja auch gar nicht mehr vorhanden.

Diese Beschilderung sei übertrieben und sehr unglücklich, schreibt Vortanz. „Sie schien auch ganz unnötig, denn schon vor dem neu gesperrten Abschnitt führte rechts hinauf ein mit Radwegweisung versehener Wirtschaftsweg Richtung Landau. Den nutzen auch fast alle Radfahrer, weil dort keine Autos fahren. Warum man dafür gleich das ganz große Kaliber wählte und formal dort sogar den Kfz-Verkehr verboten hat, kann wohl nur der LBM Speyer erklären.“

Ende gut, alles gut? Auf jeden Fall fanden LBM und ADFC eine Lösung, mit der beide Seiten einverstanden sind. Nun wird lediglich gewarnt, dass der Gehweg in 100 Metern endet. Es ist ein Hinweis, kein Verbot.

So sah die ursprüngliche Beschilderung aus.
So sah die ursprüngliche Beschilderung aus.
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