Landau Walze und Kleber kassiert

Die Polizei hat gestern am frühen Morgen den psychisch kranken Landauer erwischt, der seit Jahren Plakate mit wirren Botschaften klebt. Die Zahl der Anzeigen und die Schadenshöhe steigen weiter. Stinksauer ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Hitschler.

Gestern Morgen um 4.10 Uhr hat eine Streife den polizeibekannten Fassadenplakatierer im Stadtgebiet angetroffen. Der 54-jährige Landauer wurde beim Untertorplatz kontrolliert. Er war mit einem Fahrrad unterwegs und mit einer Teleskopstange, einem Handbesen, einem Pattex-Spray und einer Farbrolle ausgestattet. Er hatte insgesamt 17 Plakate dabei. Da seine Werkzeuge noch trocken waren, geht die Polizei davon aus, dass er in dieser Nacht noch keine Plakate geklebt hatte. Damit dies so blieb, wurden die Gegenstände sichergestellt. Laut Polizei liegen aus der Zeit von 2016 bis gestern 75 Anzeigen wegen Sachbeschädigung vor – überwiegend an öffentlichen Einrichtungen, vor allem aber an Verkehrsschildern. Nach Angaben der Stadt sind seit Sommer 2016 mindestens 20.000 bis 25.000 Euro Kosten angefallen – genau weiß es niemand, da die Verwaltung mit dem Registrieren nicht mehr nachkommt. Mehr noch: Sie kann die Schäden auch nicht einfach beseitigen, denn der Mann verwendet ein Klebespray, das die Oberfläche von Schildern angreift. Solange neuerliche Beklebungen nicht ausgeschlossen werden können, ist der Schilderaustausch wenig sinnvoll. Bereits in der vergangenen Woche hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Hitschler Anzeige erstatten lassen, weil zahlreiche Wahlplakate des Hainfelders überklebt worden sind. Was Hitschler besonders ärgert ist nicht der finanzielle Schaden – „der Materialwert ist ja eher gering“ – wohl aber die Tatsache, dass eine grundlegende demokratische Entscheidung beeinflusst werde. Er könne die juristische Begründung nachvollziehen, warum dem Landauer bisher das Handwerk nicht zu legen war, aber „als Bürger regt es mich trotzdem auf“. Die Ohnmacht empfindet der Abgeordnete als besonders quälend, weil der 54-Jährige die Verkehrssicherheit beeinträchtige. Mit der juristischen Begründung bezieht sich Hitschler auf die Tatsache, dass der Landauer zwar 2012 schon einmal vom Landgericht Landau in die Psychiatrie eingewiesen worden war, aber seit Februar 2014 wieder auf freiem Fuß ist und seine Klebeaktionen mit unterschiedlicher Intensität fortsetzen konnte. Wie berichtet (Ausgabe vom 2. Januar), hatte die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Landau „die als Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnete Unterbringung des Mannes in einer Klinik, die zuletzt auf Bewährung ausgesetzt war“, für erledigt erklärt. Ursächlich dafür war der Fall Gustl Mollath. Seit August 2016 gibt es deutlich verschärfte Regeln für die Unterbringung schuldunfähiger Täter. Diese ist nur noch möglich bei der Begehung „erheblicher rechtswidriger Taten, durch die die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden“. Die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig sagte gestern, noch laufe ein Ermittlungsverfahren gegen den Landauer, aber sie rechne in Kürze mit einer Entscheidung.

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