Landau Anruf genügt

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Der Vater sitzt niedergeschlagen am Esstisch, er hat die Diagnose Krebs erhalten. Es muss so schnell wie möglich operiert werden, bevor der Tumor weiter wächst. Er hat Angst. Er befürchtet, nach der Operation nicht mehr zu erwachen. Oder – was für ihn schlimmer wäre – durch sie nicht mehr kommunizieren zu können. Nicht mehr sagen zu können: „Ich habe Schmerzen, bitte tut was.“ Was passiert, wenn er es nicht mehr kann? „In solchen Situationen können wir den Angehörigen helfen“, sagt Michael Falk vom Betreuungsverein des Sozialdiensts katholischer Frauen und Männer (SKFM) in Queichheim. Zusammen mit dem Betreuungsverein der Lebenshilfe und dem Arbeiterwohlfahrt Betreuungsverein (Awo) gehört er zur Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine im Landkreis Südliche Weinstraße. Die Vereine informieren über Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Eine umfassende Vorsorgevollmacht beinhaltet drei Bereiche, klärt Margaret Becker-Echternach vom Betreuungsverein der Lebenshilfe auf. „Aufenthaltsbestimmung, Vermögensangelegenheiten und den Gesundheitsbereich.“ Sie muss aber nicht alle drei Bereiche behandeln, in welchen sie gilt, legt der Aussteller fest. Dabei gibt es auch Fallstricke: „Gerade wenn jemand als Betreuer Geld verwaltet, steht er in der Haftung“, betont Becker-Echternach. Das könne durchaus teuer werden. Zum Beispiel dann, wenn vergessen wird, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Im gesundheitlichen Bereich trifft die Vorsorgevollmacht auf die Patientenverfügung. „Die Vollmacht ist entscheidender als die Verfügung“, meint Johannes Pfeiffer vom AWO Betreuungsverein. Der Bevollmächtigte werde vom Arzt darüber informiert, was los ist und könne dann im besten Sinne für den Erkrankten entscheiden. Natürlich nur, wenn dieser seinen Willen nicht mehr selbst kundtun kann. Bei der Patientenverfügung reiche es dagegen aus, dass die Wünsche etwas ungenau formuliert sind. Das kann den Arzt dazu bringen, nicht im Sinne des Erkrankten zu entscheiden, sondern ihrem Wortlaut nach. Ein Betreuer, der den Willen des Verwandten oder auch Freundes gut kennt, kann in solchen Situationen Gold wert sein. „Sobald die Patientenverfügung greift, läuft ein Automatismus ab“, auf den kein Angehöriger mehr Einfluss nehmen könne, sagt Pfeiffer. Aus diesen Gründen raten die Vereine zu Vollmachten. „Die Vorsorgevollmacht ist eine privatrechtliche Vereinbarung“, betont Falk. Falls ein Angehöriger Betreuung benötigt und keine Vollmacht ausgestellt hat, bestellt das Betreuungsgericht einen hauptamtlichen Betreuer. Der kann dann auch gegen den Willen der Familienangehörigen entscheiden. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür, ehrenamtlicher Betreuer eines Menschen zu sein, sind laut Falk „Menschlichkeit, Verständnis, Geduld und Herz. Für das Fachliche sind wir da.“ Die nötigen Kenntnisse könne jeder lernen. „Kaum jemand weiß zum Beispiel, wie man einen Antrag auf Sozialhilfe stellt“, sagt er. „Wir haben alle mindestens 15 Jahre Erfahrung und freuen uns, zu helfen.“ Die Vereine bieten ihre Unterstützung kostenlos an. Es ist noch nicht einmal notwendig, Mitglied zu werden. „Die Vorteile, gerade für die ehrenamtlichen Betreuer, sind vielfältig“, hebt Pfeiffer hervor. So bieten alle drei Anlaufstellen an, zu beraten oder zu helfen. Egal, ob man sich nur informieren möchte, oder eine Operation bevorsteht: „Einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben und einen Termin vereinbaren“, rät Falk. Alle Fälle werden in ihren Eigenheiten betrachtet und dann die Möglichkeiten aufgezeigt oder konkret geholfen. Da jeder plötzlich und unverhofft zu einem Betreuungsfall werden kann, raten Falk, Becker-Echternach und Pfeiffer, sich mit dem Thema besser zu früh als zu spät zu beschäftigen. Der Vater hat sich übrigens dafür entschieden, seiner Frau und den Kindern eine Vollmacht auszustellen. Sie wurde nicht gebraucht, die Operation verlief gut. Aber falls sie doch nötig gewesen wäre, hätte seine Familie in seinem Sinne handeln können. INFO Awo-Betreuungsverein SÜW: Telefon: 06341 98281; E-Mail: Johannes.Pfeiffer@awo-bv-suew.de Betreuungsverein der Lebenshilfe: Telefon: 06348 3269109; E-Mail: betreuungsverein@lebenshilfe-ld-suew.de SKFM Betreuungsverein SÜW: Telefon: 06341 55323; E-Mail: michael.falk@skfm.de |fare

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