Speyer Landesamt: Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt darf vorerst keine neuen Bewohner aufnehmen

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Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) hat der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt verboten neue Bewohner aufzunehmen. Dies gilt für ein halbes Jahr. Ein weiteres halbes Jahr darf die Einrichtung dies nur mit Genehmigung des LSJV. Das teilte das Landesamt gestern mit. Eine Reporterin des "Team Wallraff" hatte, wie berichtet, vergangenes Jahr verdeckt in der Einrichtung gefilmt und wirft einigen - mittlerweile ehemaligen - Betreuern vor, Bewohner einer Wohngruppe schikaniert zu haben. Das LSJV heute via Pressemitteilung weiter: "Erneute Vorwürfe, die vor kurzem von einer Medienanstalt an die Lebenshilfe Speyer herangetragen wurden, sind dem Landesamt umgehend mitgeteilt worden." Das Landesamt ist unter anderem für die Beratung und Prüfung der Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz zuständig. Die Lebenshilfe wird rechtlich von der Kanzlei Schertz Bergmann vertreten. Diese betont: "Es gibt keine Vorwürfe einer Medienanstalt gegen unsere Mandantin, vielmehr hat die Infonetwork GmbH, die Produktionsfirma der Sendung ,Team Wallraff' unserer Mandantin einen Fragenkatalog übersandt." Der Katalog habe lediglich zu Recherchezwecken gedient. Das Landesamt teilte heute in der Pressemitteilung weiter mit: "Das LSJV prüft aktuell diese neuen Vorwürfe. Einzelne Fragen, wie unterschiedliche Zahlungen des Weihnachtsgeldes sowie der Dienstplangestaltung konnten bereits mit der Lebenshilfe Speyer erörtert und Lösungsansätze erarbeitet werden." Die Kanzlei Scherz Bergmann dazu: "Wir haben die Infonetwork GmbH darauf hingewiesen, dass insbesondere die Annahme in Bezug auf das Weihnachtsgeld nachweislich falsch ist. Denn unsere Mandantin kann nachweisen, dass keinem Mitarbeiter eine geringere Summe ausgezahlt wurde als vertraglich vereinbart." Weiter teilt das Landesamt mit: "Auch die neuerlichen Vorwürfe bezüglich der Ernährung zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner werden derzeit geprüft." Dazu die Anwaltskanzlei gegenüber der RHEINPFALZ: "Bezüglich der Ernährung ist festzustellen, dass die Infonetwork GmbH von einer unzutreffenden Sachverhaltsgrundlage ausgeht. Die Frage der Infonetwork GmbH zielt auf den Gewichtszustand eines Bewohners der Einrichtung unserer Mandantin ab, zu dem behauptet wird, dass dieser in einem bestimmten Zeitraum erheblich abgenommen habe. Unsere Mandantin kann jedoch nachweisen, dass auch diese Behauptung unwahr ist."

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