Kommentar Schmidts Gegner schlagen ihn mit seinen eigenen Waffen

Steffen Schmidt bei einer Versammlung zum Neubaugebiet im Herbst 2023. Im Hintergrund Verbandsbürgermeister Björn Bernhard.
Steffen Schmidt bei einer Versammlung zum Neubaugebiet im Herbst 2023. Im Hintergrund Verbandsbürgermeister Björn Bernhard.

Steffen Schmidts Gegner greifen zu den Mitteln, die er selbst jahrelang angewandt hat. Und doch gibt es einen Unterschied.

Im Grunde müsste Steffen Schmidt doch das Herz aufgehen. Seit Jahren reizt er die Regeln der Demokratie und des Rechts aus. Nun weht ihm genau dieser Wind ins Gesicht. Seine Gegner, die ihm vorwerfen, die Dorfentwicklung zu blockieren, tun es ihm gleich. Sie nutzen genau die Regeln, die er für sich in Anspruch nimmt, wenn er Bürgerbegehren auf den Weg bringt, mehrere Gemeinderatslisten gleichzeitig aufstellen lässt und die Anzahl der Bürgermeisterkandidaten künstlich hochschraubt, um eine Stichwahl zu erreichen. Man könnte gehässig sagen: Geschieht ihm recht!

Und doch gibt es den einen Unterschied, auf den Steffen Schmidt hinweist: Bei den Bürgerbegehren ging es darum, dass nicht nur die acht Ratsmitglieder über eine Sache abstimmen, sondern das ganze Dorf (wobei man über das Für und wider von Bürgerbegehren auch trefflich streiten kann). Wenn nun ein paar Gegner Kandidaturen verhindern, nehmen sie den Großbundenbachern im Vorfeld wieder die Entscheidung ab. Das ist rechtlich in Ordnung. Souveräner wäre es aber, Steffen Schmidt im Wahlkampf mit Argumenten zu begegnen. Dass einige Großbundenbacher ihn nun mit seinen eigenen Mitteln übertreffen, zeigt auch, wie sehr sie sich über ihn ärgern.

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