Germersheim Cannabisgesetz: Stadt weist nur auf Fehlverhalten hin

Das Rauchen von Cannabis ist legalisiert. Doch nicht überall darf geraucht werden.
Das Rauchen von Cannabis ist legalisiert. Doch nicht überall darf geraucht werden.

Das Cannabisgesetz der Ampel-Regierung ist seit 1. April in Kraft. Geklärt ist deswegen aber vieles dennoch nicht. Klar ist, wo bis jetzt per Gesetz nicht gekifft werden darf.

Seit 1. April ist das Cannabisgesetz in Kraft. Zur Freude einiger Konsumenten ist seitdem das Mitführen von 25 Gramm Cannabis ebenso erlaubt wie das Aufziehen und Pflegen dreier Pflanzen pro Person im eigenen Heim. Dort darf dann auch der Nachschub gelagert sein, denn im Zuhause ist das Aufbewahren von 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum zulässig.

Verboten ist jedoch, das Rauchen des Betäubungsmittels im öffentlichen Raum unter anderem in Schulen, Sportstätten, Kindergärten und in Sichtweite zu solchen Einrichtungen. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche, die Cannabis nicht konsumieren dürfen, geschützt werden. Die Entfernung der Sichtweite wird vom Gesetzgeber mit 100 Meter angegeben. Automatisch entstehen so auch Bereiche in einer Gemeinde oder Stadt, in der das Konsumieren verboten ist. Auf der „Bubatzkarte“ sind diese Zonen für jede Gemeinde zu finden. Diese Karte wurde allerdings nicht von Behörden oder gar dem Gesetzgeber initiiert, sondern von einem Bürger, der dazu eine öffentliche Karte (Open Street Map) als Grundlage nutzt. „Bubatz“ ist übrigens ein anderer Begriff für einen Joint oder Gras, wie Cannabis umgangssprachlich auch gerne genannt wird.

Die gekennzeichneten Flächen sind Verbotszonen, in denen in Germersheim der Konsum von Cannabis verboten ist.
Die gekennzeichneten Flächen sind Verbotszonen, in denen in Germersheim der Konsum von Cannabis verboten ist.

Und mit den „Sperrzonen“ gibt es schon ein erstes Problem: Wer kontrolliert das Einhalten des Verbots? Die Polizei kontrolliert dies tatsächlich, aber nicht verstärkt, wie es auf Anfrage von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in Ludwigshafen heißt. Denn bei dem Gesetz geht es „um eine Legalisierung des Cannabiskonsums“ und nicht um eine Verschärfung der Kontrollen. Wenn die Polizei nun einen Hinweis darauf bekommt, dass gekifft wird, wo es nicht erlaubt ist, dann kontrollieren die Polizisten den Bereich und auch Personen und es können Strafen folgen. Derzeit wartet die Polizei noch auf die Ausarbeitung entsprechender Verordnungen, die zu einem Gesetz dazugehören. Im Bereich des Polizeipräsidiums habe es bisher einen Polizeieinsatz gegeben, weil in der Nähe eines Kindes ein Joint geraucht wurde, teilt die Pressestelle mit.

Keine aktive Kontrolle

Und die „Bubatzkarte“ kann natürlich fehlerhaft oder unvollständig sein, wie es auf der Internetseite nachzulesen ist. So stellt sich die Frage, ob im sogenannten „Bermuda-Dreieck“ Germersheims, also entlang der kurzen „Fußgängerzone“, wo sich mehreren Kneipen und ein Café befindet, im Freien Joints geraucht werden dürfen. Betroffen könnte auch der Königsplatz selbst sein – gerade im Sommer – weil sich dort viele Kinder aufhalten und auf den Rasenflächen und an dem Brunnen spielen. Die Karte gibt darauf keinen Hinweis.

Bürgermeister Marcus Schaile (CDU) sagt auf Anfrage: Kontrolliert werde nicht aktiv, „da es noch keine Verordnung gibt“. Es sage viel über ein Gesetz und eine Regierung aus, wenn ein Gesetz vorbereitet wird ohne die entsprechenden Verordnungen und dann in Kraft tritt. Es sei nicht bekannt, wer für Kontrollen eigentlich zuständig ist. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts werden etwaige Cannabis-Raucher, die dies im Bereich von Schulen oder gesperrten Flächen tun, darauf hinweisen. „Eine Ordnungswidrigkeit gibt es nicht“, sagt Schaile. Das sogenannte „Bermuda-Dreieck“ sei in der Fußgängerzone der Ludwigstraße. Die Zone beginne gegenüber des Haupteingangs der Uni und reiche bis zur Einmündung der Straße Am Königsplatz. Von 7 bis 20 Uhr sei der Cannabiskonsum dort verboten. Wie es darüber hinaus aussehe, bei Volksfesten oder anderen Bereichen, damit müsse sich die Politik befassen, so Schaile abschließend. Gemeinden und Städte warteten auf die Verordnungen.

Die Cannabis-Verbotszonen in Sondernheim beruhen wie die aller Orte auf dem Cannabis-Gesetz.
Die Cannabis-Verbotszonen in Sondernheim beruhen wie die aller Orte auf dem Cannabis-Gesetz.

Nicht geändert hat sich, dass nach dem Konsum von Cannabis kein Fahrzeug gelenkt werden darf. Es gelten laut Polizeipräsidium die bisherigen Werte. Daran habe sich nichts geändert und es werde entsprechend gehandelt. Derzeit ist das 1 Nanogramm (ng) THC pro Milliliter (ml) Blutserum, wie der ADAC schreibt. Doch das könnte geändert werden, denn Ende März hat eine Expertengruppe als Empfehlung für eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes einen Wert von 3,5 ng THC/ml Blutserum übermittelt. Mit diesem Wirkungsgrenzwert hat die Expertengruppe dem ADAC zufolge „die Grenzen des mit Blick auf die Verkehrssicherheit Vertretbarem“ ausgereizt. Der Automobilclub ist „der Ansicht, dass Personen, die unter der Wirkung von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug führen sollen“. Unter anderem begründet der Club dies mit „Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie einer Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit“. Angehoben werden nach jüngsten Meldungen wohl auch die Strafen. Geahndet wird das Vergehen laut Polizeipräsidium weiterhin.

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