Grünstadt 44 Minuten Wartezeit

Der Schülertransport ist Thema im Kreisausschuss.
Der Schülertransport ist Thema im Kreisausschuss.

Susanne Bordasch setzt sich seit Jahren für eine Verbesserung des Schülertransports zwischen Carlsberg und Grünstadt ein. Besonders stört sie sich an den langen Wartezeiten zwischen Busankunft in Grünstadt und Schulbeginn. Obwohl die Carlsbergerin, deren Kinder das Leininger-Gymnasium besuchen, bisher keinen Erfolg hatte, lässt sie nicht locker. Immerhin: Am Montag befassen sich der Kreisausschuss und der ÖPNV-Ausschuss in ihrer gemeinsamen Sitzung im Kreishaus Bad Dürkheim mit dem Thema.

Bordasch hat die Ausschussmitglieder angeschrieben und auf die erhebliche Belastung für die Kinder verwiesen, die morgens von Carlsberg zum Leininger-Gymnasium und zur IGS nach Grünstadt fahren. Schüler, die um 6.41 Uhr am Leißlinger Platz in den Linienbus einsteigen, kommen um 7.06 Uhr in Grünstadt an und haben dann eine Wartezeit von 44 Minuten bis zum Unterrichtsbeginn um 7.50 Uhr. Wenn sie den Bus nutzen, der um 6.48 Uhr „Am Brunnen“ abfährt, beträgt die Wartezeit zwischen Ankunft (um 7.15 Uhr) und Schulbeginn 35 Minuten. Beide Busse seien voll belegt, so Bordasch. „Unsere Kinder stehen jeden Morgen um 5.45 Uhr auf, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln um 7.50 Uhr in der Schule zu sein, bei einem Schulweg von nicht einmal 13 Kilometer“, heißt es im Schreiben der Carlsberger Mutter, in dem sie den Ausschuss darum bittet, die Schulbusverbindung entsprechend der Satzung des Landkreises für die Schülerbeförderung zu verbessern. Dort heißt es in Paragraf 4 zu den Voraussetzungen für den Einsatz von Schulbussen: „Ist die Beförderung mit bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar, erfolgt diese grundsätzlich durch einen Schulbus.“ Als nicht zumutbar gilt unter anderem, wenn die Ankunft oder die Abfahrt des Verkehrsmittels „in der Regel“ bei Schülern von weiterführenden Schulen nicht „jeweils 30 Minuten vor Beginn und nach Ende des Unterrichts“ erfolge. Kurz gesagt: Länger als eine halbe Stunde sollte die Wartezeit nicht betragen. Für Bordasch sagt dieser Passus der Satzung eindeutig aus, dass der Kreis morgens einen Schulbus einsetzen muss. Doch ob der Ausschuss das genauso sieht, bleibt abzuwarten. Denn in der Vorlage wird neben dem entsprechenden Abschnitt der Satzung noch Ziffer 16.2 der Richtlinien genannt, wonach die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Allgemeinen dann nicht mehr zumutbar sei, wenn die (...) Entfernungen, Fahr- und Wartezeiten „erheblich überschritten werden“. Was erheblich bedeutet, ist ebenso wenig eindeutig festgelegt wie der Passus „in der Regel“. Im Falle der Carlsberger Schüler wird die Wartezeit um knapp 47 Prozent überschritten – ob das als erheblich genug angesehen wird? Weil beide Linienbus-Fahrten mit weiteren Linienfahrten verknüpft seien, sei eine Späterlegung nicht möglich, heißt es in der Sitzungsvorlage. Unabhängig davon habe die Verwaltung ein Angebot für den Einsatz eines Schulbusses eingeholt. Danach würde diese Zusatzfahrt pro Jahr knapp 64.000 Euro kosten.

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