Speyer Grundsteuer: Finanzamt reagiert auf Kritik an elektronischer Abgabe
Das Finanzamt Speyer-Germersheim hat auf Kritik reagiert, die aufgekommen war, weil die Feststellungserklärung zur Berechnung der neuen Grundsteuer elektronisch eingereicht werden muss. Martin Britz, Leiter des Finanzamts, wehrt sich gegen Vorwürfe, Finanzämter in Rheinland-Pfalz hätten Bürger zu einer elektronischen Abgabe gedrängt. Es werde Eigentümern nur der Hinweis gegeben, dass eine elektronische Abgabe per Gesetz verpflichtend sei und die Papierabgabe nur in Ausnahmen möglich. „Hierauf müssen die Finanzämter hinweisen, da dies vom Gesetzgeber so vorgesehen ist“, sagt Britz. Der Amtsleiter bezeichnet das Vorgehen der Bediensteten seiner Behörde als „pflicht- und weisungsgemäß“, wenn diese auf die elektronische Abgabepflicht hinwiesen. Es werde Betroffenen oft geraten, Hilfe bei nahen Angehörigen zu suchen, die über die technische Ausstattung verfügen.
Der Landesverband der Grundeigentümer, Haus und Grund Rheinland-Pfalz, hatte im Juni darauf aufmerksam gemacht, dass für Härtefälle – wenn jemand etwa keine entsprechende technische Ausstattung hat – ein Antrag in Papierform dennoch möglich sei. Ein Härtefall kann laut Britz mündlich beim Finanzamt geltend gemacht werden. Wer sich daraufhin einen Papiervordruck für die Feststellungserklärung im Service-Center abholen möchte, wird gebeten, das zugesandte Infoschreiben und die dazugehörigen Ausfüllhilfen mitzubringen. Ohne Termin stehe dafür in Speyer das Service-Center in der Johannesstraße 9-12, montags, 8 bis 16 Uhr, sowie donnerstags, 8 bis 18 Uhr, zur Verfügung. Privatpersonen haben auch die Möglichkeit, den Antrag online ohne die Nutzung des Portals Elster einzureichen. Dafür gibt es seit Montag die Website www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de.
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