Wissen Was ändert sich für Verbraucher 2020?
Mehr Entlastung für Angehörige von Pflegebedürftigen, weniger Mehrwertsteuer auf Bücher und Tampons oder Flüge werden teurer: Für Verbraucher ändert sich 2020 Einiges. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Angehörige von Pflegebedürftigen werden finanziell entlastet
Wenn Eltern pflegebedürftig werden, sind ihre Kinder laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zum Unterhalt verpflichtet. Relevant wird das meist, wenn die Eltern die hohen Kosten für das Pflegeheim nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen aufbringen können. Zuerst übernimmt das Sozialamt die Kosten. Die Unterhaltsansprüche des Pflegebedürftigen gehen dann aber bis zur Höhe der gezahlten Aufwendungen auf das Sozialamt über. Das Amt holt sich das Geld bei den Angehörigen zurück. Schon bisher mussten Angehörige für die Kosten in der Regel nicht in voller Höhe einstehen. Zum 1. Januar tritt das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Angehörige von unterhaltsberechtigten Hilfebedürftigen in der Sozialhilfe künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro je unterhaltsverpflichteter Person vom Sozialamt in Anspruch genommen werden können.
Änderungen bei der Mehrwertsteuer
Für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form werden ab Januar nur noch 7 statt bislang 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Bislang hatte der ermäßigte Mehrwertsteuer-Satz nur für Bücher in Papierform gegolten. In Zukunft soll es für Leser aber steuerlich keinen Unterschied mehr machen, ob sie Bücher auf Papier oder digital lesen, begründete das Finanzministerium den Schritt. Auch die Mehrwertsteuer für Hygieneprodukte wie Tampons oder Binden sinkt im neuen Jahr von 19 auf 7 Prozent. Der Steuersenkung war eine Petition mit dem Slogan „Die Periode ist kein Luxus“ vorangegangen. Viele Händler wie dm, Kaufland, Lidl und Edeka senkten die Preise die Menstruationsprodukte werbeträchtig schon im Dezember.
Mindestvergütung für Azubis
Zum Beginn des neuen Jahres treten Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft. Für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2020 geschlossen werden und nicht einer Tarifbindung unterliegen, gibt es erstmals eine Mindestvergütung. Im ersten Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung zunächst 515 Euro. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung dann um 18 Prozent gegenüber dem Einstiegsgehalt, im dritten Jahr um 35 Prozent und im vierten Ausbildungsjahr um 40 Prozent.
Flüge werden teurer, Bahnfahrten billiger
Lange Bahnfahrten werden billiger, Flüge teurer. Die Mehrwertsteuer für Bahntickets auch im Fernverkehr soll 2020 von derzeit 19 auf 7 Prozent sinken. Die Bundesbahn hat angekündigt, die Reduzierung eins zu eins an die Kunden weitergeben zu wollen. Dadurch würden die Preise im Fernverkehr um rund 10 Prozent sinken. Im Gegenzug soll das Fliegen teurer werden.
Die Luftverkehrssteuer soll dafür ab April 2020 deutlich steigen. Für Inlandsflüge und Flüge in der EU soll der Steuersatz von 7,50 Euro auf 13,03 Euro klettern, für Langstreckenflüge über 6000 Kilometer gar von 42,18 Euro auf 59,43 Euro. Mit der Neuregelung sollen nicht zuletzt Dumpingpreise bei Flugtickets verhindert werden. Heute seien Flüge oft billiger als die Bahnfahrt zum gleichen Ziel. Dies sei aus Klimaschutzgesichtspunkten falsch, erklärte die Bundesregierung. Die Verbraucherzentrale NRW wies aber darauf hin, dass abzuwarten bleibe, ob und wie viel dieser Aufschläge die Airlines an Fluggäste weitergeben. Gesetzlich dazu verpflichtet seien sie jedenfalls nicht.
Nächste Erhöhung beim Mindestlohn
Das Mindestlohngesetz setzt seit Anfang 2015 in Deutschland eine verbindliche Lohnuntergrenze fest. So auch zum 1. Januar: Betriebe müssen ihren Beschäftigten einen Stundenlohn von mindestens 9,35 Euro zahlen. Letztes Jahr waren es noch 9,19 Euro.
Nutri-Score soll beim Einkauf helfen
Beim Lebensmitteleinkauf auf die Gesundheit zu achten, soll im kommenden Jahr einfacher werden. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Lebensmittelhersteller im Laufe des kommenden Jahres freiwillig ihre Produkte mit dem Nährwert-Logo Nutri-Score kennzeichnen können, der es den Verbrauchern erlaubt, „Dickmacher“ auf den ersten Blick zu erkennen. Der Nutri-Score signalisiert auf einer fünfstufigen Skala - vom grünen A bis zum roten E - wie das Produkt ernährungsphysiologisch einzuordnen ist.
Erste Hersteller wie Iglo und Nestlé haben angekündigt, in Kürze Produkte mit Nutri-Score-Kennzeichnung in den Handel bringen zu wollen. Auch große deutsche Handelsketten wie Aldi, Lidl oder Rewe stehen mit ihren Eigenmarken in den Startlöchern. Der Verbraucherzentrale NRW geht die auf Freiwilligkeit beruhende deutsche Regelung aber nicht weit genug. Sie drängt auf ein einheitliches, europaweites Kennzeichnungssystem, das für alle Hersteller Pflicht ist.