Wissen Hund in Auto eingesperrt: Darf ich einfach die Scheibe einschlagen?
Nicht nur Hunde, sondern auch Kinder werden oft für „ein paar“ Minuten im Auto gelassen. Allein diese paar Minuten reichen aus bis die Temperaturen im Pkw 70 Grad erreichen. Oft stellt man sich die Frage, ob es rechtlich erlaubt ist, die Scheibe eines fremden Autos einzuschlagen, um ein Tier oder ein Kind aus dem heißen Auto zu befreien.
Normalerweise ist das Einschlagen einer Scheibe nicht straffrei. Jedoch sagt das Strafgesetzbuch (StGB, §34), dass wir bei Gefahr auf „Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut“ eingreifen können. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) besagt Ähnliches:„ Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich […].“ (§ 228) Doch bevor man eine Scheibe einschlägt, muss eine lebensbedrohliche Gefahr für das Tier oder das Kind zu sehen sein.
Um sicher zu gehen, sollte man zunächst den Fahrzeughalter suchen. Erst wenn dieser nicht auffindbar ist, sollte man die Polizei kontaktieren. Dauert es bis zum Eintreffen der Beamten zu lange und das Tier zeigt schon Zeichen eines Kollapses, sollten Sie eingreifen und selbst versuchen das Tier zu retten.
Laut dem Tierschutzgesetz (TierSchG) handelt man nach dem §18 ordnungswidrig, wenn man einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Gegen Personen, die ihr Tier mit Absicht im Auto lassen, kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden.