Sparen mit der RHEINPFALZ Zum Jahresende Steuern sparen

In den letzten Wochen des Jahres lassen sich noch Steuern sparen.
In den letzten Wochen des Jahres lassen sich noch Steuern sparen.

Entlastungen hier, Sonderzahlungen dort: Für viele Menschen gab es in diesem Jahr bereits finanzielle Zuwendung vom Staat – oft automatisch. Weitere Steuervorteile sind möglich, wenn man selbst aktiv wird.

Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu. Und damit auch die Chance, sich in letzter Minute den einen oder anderen Zusatz-Euro zu sichern. Wer bis Ende Dezember noch in den Genuss von Steuervorteilen kommen möchte, sollte sich jetzt kümmern.

1. Sparerpauschbetrag nutzen
Sparerinnen und Sparer können jedes Jahr Zinsen, Dividenden und Kursgewinne in Höhe von 801 Euro steuerfrei einstreichen. Bei Ehepaaren verdoppelt sich die Freigrenze entsprechend. Voraussetzung ist, dass jeweils bei dem Finanzinstitut, bei dem die Kapitalerträge angefallen sind, ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe hinterlegt ist.

Darum lohnt es sich laut der Lohnsteuerhilfe Bayern (LOHI), noch vor Jahresende zu prüfen, bei welcher Bank in welcher Höhe Erträge angefallen sind und die Freistellungsaufträge bei Bedarf anzupassen.

Wer den Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hat, kann auch darüber nachdenken, noch kurzfristig Aktien aus seinem Depot zu verkaufen und Kursgewinne mitzunehmen, rät Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

2. Energiepreispauschale mit Aufnahme eines Jobs sichern
Wer die Energiepreispauschale von 300 Euro noch nicht bekommen hat, kann sie sich unter Umständen über die Einkommensteuererklärung sichern. Das gilt für all jene, die im Jahr 2022 einer Beschäftigung nachgegangen sind. Wer also noch in diesem Jahr eine Arbeitnehmertätigkeit aufnimmt, bekommt das Geld – ein Vollzeitjob ist nicht nötig.

3. Handwerkerkosten absetzen
Noch schnell einen Kamin einbauen oder die Heizung reparieren lassen? 20 Prozent der in Rechnung gestellten Handwerkerleistungen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, maximal 1200 Euro. Voraussetzung: Man lässt die Arbeiten in der selbst genutzten oder in der Zweit- und Ferienwohnung ausführen und zahlt per Überweisung.

4. Treibhausgasminderungsquote verkaufen
Halter eines reinen Elektroautos können noch kurzfristig ihre Treibhausgasminderungsquote für das Jahr 2022 verkaufen. Verschiedene Angebote dafür gibt es im Netz. Je nach Händler kann die Prämie laut LOHI zwischen 250 und 470 Euro betragen. Für Privatpersonen ist das Geld steuerfrei.

5. Besteuerungsmethode des Dienstwagens optimieren
Wer von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt und diesen auch privat oder für Fahrten zur Arbeit nutzen darf, muss den geldwerten Vorteil versteuern.

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: eine pauschale Besteuerung oder eine taggenaue Abrechnung, die ein Fahrtenbuch erfordert.

Seit 2022 darf die Berechnungsmethode rückwirkend für das gesamte Jahr vom Arbeitgeber gewechselt werden. Lohnen kann sich das, wenn man mit der jeweils anderen Methode nachträglich günstiger fährt. Also zum Beispiel wenn der Dienstwagen sehr viel seltener privat oder zur Arbeit bewegt worden ist als zu Beginn des Jahres angenommen.

6. Ehegattensplitting durch Last-Minute-Heirat
Ist die Hochzeit ohnehin in Planung? Dann kann es sich lohnen, sich noch im Dezember zu trauen und die Vorteile des Ehegattensplittings rückwirkend für das gesamte Jahr mitzunehmen, teilt die Lohnsteuerhilfe Bayern mit.

Verdient nur einer der beiden Ehegatten, kann der eine den Grundfreibetrag des anderen nutzen und damit Steuern sparen. Bei entsprechenden Einkommensverhältnissen könne sich ein Steuervorteil von mehr als 10.000 Euro ergeben.

7. Werbungskostenpauschale knacken
Seit diesem Jahr liegt die Werbungskostenpauschale bei 1200 Euro. Um in der Steuererklärung mehr aus seinen Werbungskosten herauszuholen, muss man diesen Betrag überschreiten. Wer also 2022 für jobbezogene Ausgaben schon knapp an dieser Grenze liegt, sollte sich überlegen, ob notwendige Investitionen vorgezogen werden können.

8. Steuererklärung von 2018 nachholen
Sie sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Dann kann es sich trotzdem lohnen, eine einzureichen. Im Schnitt bekommen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nämlich mehr als 1000 Euro jedes Jahr zurück.

Bis zu vier Jahre rückwirkend können Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, ihre Erklärung einreichen. Dann allerdings ist Schluss, eine etwaige Erstattung verschenkt. „Die Erklärung für das Jahr 2018 muss deshalb spätestens am 31. Dezember 2022 beim Finanzamt eingehen“, so Nöll.

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