Reisemobilisten-TIPP Wohin mit dem Gefährt im Winter?

Hier herrscht noch eitel Sonnenschein. Doch wohin mit dem Reisemobil im Winter?
Hier herrscht noch eitel Sonnenschein. Doch wohin mit dem Reisemobil im Winter?

Auch wenn sie mancherorts noch etwas länger dauert: Das Ende der Campingsaison 2020 ist abzusehen. Wo aber darf man Wohnanhänger und Wohnmobile für den Winter abstellen?

Grundsätzlich dürfen Wohnmobile und Caravans zwar auch am Straßenrand stehen. Doch dabei ist einiges zu beachten, erläutert der Auto Club Europa (ACE). Ein Wohnwagen darf demnach höchstens zwei Wochen lang am Straßenrand stehen – und auch nur dann, wenn er maximal zwei Tonnen schwer ist. Ansonsten drohen 20 Euro Bußgeld. Wer den Anhänger an das Zugfahrzeug koppelt, kann zwar länger stehenbleiben, muss aber für ausreichende Beleuchtung sorgen, zum Beispiel durch eine Straßenlaterne. Um Ärger mit Anwohnern zu vermeiden, spricht man Dauerparken außerdem besser mit diesen ab, rät der ACE.

Wohnmobile dürfen grundsätzlich überall stehen, wo normale Autos es auch dürfen. Allerdings müssen sie weniger als 7,5 Tonnen wiegen und eine gültige HU-Plakette tragen. Außerdem sind die Markierungen der Parkflächen zu beachten; auch ein Minimum von drei Metern zur Straßenseite gegenüber ist einzuhalten.

Schwerere Wohnmobile dürfen innerorts in Wohn- und Erholungsgebieten von 22 bis 6 Uhr sowie sonn- und feiertags nicht abgestellt werden, sondern nur auf Parkplätzen, die das explizit erlauben.

Am sichersten stehen Wohnmobil und Caravan auf einem überdachten Stellplatz, der Schutz vor Wind und Wetter bietet sowie idealerweise einen festen Zaun drumherum und ein sicheres Tor. So ein Platz muss nicht immer teuer sein, erklärt der ACE: Im Schnitt sei mit etwa 50 Euro im Monat zu rechnen.

Das alles lässt sich auch auf Privatgrundstücken machen, am besten in einer Garage. Denn bei „ortsfest“ genutzten Reisemobilen außerhalb einer Garage könnte ein Wohnanhänger als bauliche Anlage gelten – was eine Genehmigung erforderlich machen würde, so der ACE.

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