Reise-Tipp RHEINPFALZ Plus Artikel Wer bei Diebstahl von Wertsachen im Urlaub zahlt

In einer Dachbox sollte man nichts Wertvolles unterbringen – sie ist versicherungstechnisch zuweilen ein Sonderfall.
In einer Dachbox sollte man nichts Wertvolles unterbringen – sie ist versicherungstechnisch zuweilen ein Sonderfall.

Wie man als Tourist am besten mit Wertsachen umgeht und wann die Hausratversicherung greift. Von einer bestimmten Versicherung raten Verbraucherschützer meist ab.

Teure Elektronik, Sportgeräte, Kleidungsstücke und andere Wertgegenstände, die von zu Hause mit in den Urlaub genommen werden, sind gegen Einbruchdiebstähle versichert – im Rahmen der sogenannten Außenversicherung, einem Bestandteil der Hausratversicherung. Wenn man denn eine solche Hausratversicherung hat.

Aber es gibt Ausnahmen: Knacken die Diebe zum Beispiel eine Auto-Dachbox und entwenden die darin gelagerten Wertsachen, gehen die Versicherten in der Regel leer aus. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) aufmerksam. „Zwar ist auch Einbruchdiebstahl in der Außenversicherung mitversichert. Allerdings gilt dieser Schutz meist nur für ein Gebäude oder ein Hotelzimmer. Der Einbruchdiebstahl aus einer Dachbox ist davon meist ausgenommen“, sagt Bianca Boss, Vorständin der Verbraucherorganisation.

Keine teuren Sachen in die Dachbox

Ratsam ist daher, möglichst keine teuren Sachen in die Dachbox zu packen und die Box gegen fremde Zugriffe abzusichern. Ob Versicherungsschutz besteht, wenn Wertgegenstände im Auto selbst liegen, sollte vor der Reise mit dem Hausratversicherer geklärt werden. Laut BdV decken manche Anbieter den Diebstahl von Hausratgegenständen aus einem Auto mit ab, allerdings meist nur bis zu bestimmten Höchstsummen.

Womöglich weltweiter Schutz

Aber was heißt eigentlich Außenversicherung? Damit ist gemeint, dass die Hausratversicherung auch dann greift, wenn sich das bewegliche Eigentum zeitweise nicht in der eigenen Wohnung oder deren Nebenräumen, zum Beispiel dem Keller, befindet. „Mit der Außenversicherung besteht vorübergehend Versicherungsschutz auch außerhalb des Versicherungsortes – und das sogar weltweit“, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wie lange der Schutz besteht, hängt vom Vertrag ab. Der BdV spricht von in der Regel bis zu drei Monaten. Zu beachten ist außerdem, dass die Versicherer den Schadenersatz oft auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme in der Hausratpolice begrenzen.

Übernimmt die Außenversicherung einen Schaden, etwa bei einem Einbruchdiebstahl in der angemieteten Ferienwohnung, zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungspreis oder übernimmt die Reparaturkosten, unter Umständen einschließlich eines Wertminderungsbetrags bei beschädigten, aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen, so der GDV. Die Versicherung leiste auch bei Raub oder Beschädigungen etwa durch Vandalismus. Aber Achtung: Für eine eigene Ferienwohnung oder das eigene Ferienhaus wird eine gesonderte Hausratversicherung benötigt.

Vorsicht bei Gepäckschutz

Stehlen die Diebe die Dachbox selbst, greift unter Umständen die Kfz-Teilkaskoversicherung, da die Box und der Dachträger grundsätzlich zu den Fahrzeugbestandteilen gehören. Die Versicherten müssen jedoch Schutzvorkehrungen treffen. „Die Dachbox zählt nur dann als Fahrzeugbestandteil, wenn sie korrekt angebracht und abgeschlossen ist. Andernfalls entfällt der Versicherungsschutz“, erläutert BdV-Expertin Boss. Von einer Reisegepäckversicherung raten die Verbraucherschützer generell ab. Im Schadensfall werde den Betroffenen häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, da sie das Gepäck zum Beispiel nicht ständig beaufsichtigt hätten. „Eine verlässliche Leistung bleibt dann oft aus“, so Boss.

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