Spionage Wende in Cum-Ex-Prozess in der Schweiz

Eckart Seith
Eckart Seith

Bei der Aufarbeitung betrügerischer Cum-Ex-Steuergeschäfte gibt es im neu aufgerollten Prozess wegen Wirtschaftsspionage gegen den deutschen Anwalt und Aufklärer Eckart Seith eine erstaunliche Wendung.

Richter Rolf Naef vom Obergericht Zürich erklärte einen früher mit dem Fall befassten Staatsanwalt aus Zürich am Mittwoch für befangen. Seine Ermittlungsergebnisse seien nicht verwendbar. Der Prozess wurde abgebrochen. Die Anklage stand im Zusammenhang mit einem der größten Steuerskandale der Nachkriegszeit. Dabei geht es um betrügerische Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Anlagefonds sich nur einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten ließen.

Seith hatte in Ulm für einen deutschen Kunden der Schweizer Bank J. Safra Sarasin, der durch von der Bank vermittelte Cum-Ex-Geschäfte viel Geld verlor, Schadenersatz erstritten. Er legte in dem Prozess bankinterne Dokumente vor, die in Deutschland umfangreiche Ermittlungen auslösten. Die Schweizer Staatsanwaltschaft sah darin Wirtschaftsspionage und klagte Seith und zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank an.

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